Allgemeine Entwicklung des Schulwesens

Nationalsozialistische Schulpolitik

Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hinderburg den Führer der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), Adolf Hitler, zum Reichskanzler. Hindenburg löste den Reichtag auf. Neuwahlen fanden am 5. März 1933 statt. Mit dem Ermächtigungsgesetz "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich", das am 23. März 1933 beschlossen wurde, erlangte die Regierung unter Reichskanzler Adolf Hitler die Ermächtigung, ohne Zustimmung des Reichtages und Reichsrates sowie ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen. Die Unterwerfung unter die und die Angleichung an die Nationalsozialisten begann mit der Gleichschaltung der Länder, die alle hoheitlichen Aufgaben verloren, es folgten Parteien, Organisationen, Vereine, Verbände, Gewerkschaften, Medien, Künstler und die Justiz.

Nach einer Rede des Reichsinnenministers Frick am 9. Mai 1933 vor den Kultusministern der deutschen Länder hat die deutsche Schule den Erziehungsauftrag, "den politischen Menschen zu bilden, der in allem Denken und Handeln dienend und opfernd in seinem Volke wurzelt und der Geschichte und dem Schicksal seines Staates ganz und unabtrennbar zu innerst verbunden ist."

Es soll die Solidargemeinschaft eines Führer-Gefolgschafts-Verhältnis entwickelt werden, in dem jeder "Volksgenosse" seinen Platz in einer neuen "Arbeitsordnung des Volkes" findet, für die folgende Grundsätze gelten:

- statt individuellem Egoismus und politischem Klassenkampf die Idee der "nationalen Solidarität";

- statt parlamentarischer Querelen im Parteienstaat des "Weimarer Systems" die hierarchische Struktur von "Führertum" und "Volksbewegung";

- statt schulischem Leistungszwang und typisch "bürgerlicher" Wertschätzung bloß intellektueller Tüchtigkeit das Erziehungsideal der "reinrassischen Kämpfernatur";

- statt "Entartung des weiblichen Wesens" in der Leistungskonkurrenz der Männergesellschaft die Wiederherstellung der "natürlichen Rolle der Frau" als Mittelpunkt der "deutschen Familie" (Ebenda, Seite 149/150)

Wesentliche Erziehungsziele sollen einerseits die körperliche Ertüchtigung der Jugendlichen und andererseits die Ausbildung des Charakters und der Gesinnung im nationalsozialistischen Sinne sein. Besonders sollen die Willens- und Entschlusskraft, verbunden mit der Erziehung zur Verantwortungsfreudigkeit entwickelt werden. Dagegen können die Ausbildung kognitiver Fähigkeiten und das Einpauken bloßen Wissens in den Hintergrund treten.

Quelle:
- Hans-Georg Herrlitz, Wulf Hopf, Hartmut Titze, "Deutsche Schulgeschichte von 1800 bis zur Gegenwart", Juventa-Verlag 1993, Kapitel 8: "Bildungsbegrenzung und Indoktrination als Prinzipien der nationalsozialistischen Schulpolitik", Seiten 145 - 15