Schulsysteme in den einzelnen
Bundesländern
"Es lebe der Förderalismus"
Es
wird ein Artikel des Essener Bildungsforschers Klaus Klemm "Es
lebe der Förderalismus" wiedergegeben, in dem der Verfasser
einen Überblick über Trends und Perspektiven in den
Ländern
gibt.
"Vorbemerkung:
Da sich hierzulande jede Schulentwicklung unter föderalen
Bedingungen abspielt, muss man, will man beschreiben, was derzeit in
den einzelnen Bundesländern an neuen Strukturen entsteht, einen
länderübergreifenden Bezugspunkt wählen, nämlich:
Wie die Schulen mit der vermeintlichen oder tatsächlichen
unterschiedlichen Leistungsfähigkeit ihrer Schüler und
Schülerinnen umgehen – kurz: wie sie differenzieren.
Mit dieser Richtschnur lassen sich Schulsysteme in drei
größere Gruppen unterteilen:
-
Zum einen hat man Strukturen, die auf eine frühzeitige
Sortierung der Heranwachsenden in unterschiedlich leistungsfähige
Lerngruppen zielen und jeweils eigene Subsysteme anbieten (erstes
Differenzierungsprinzip). Das deutsche Schulwesen ist dafür ein
hervorragendes Beispiel.
-
Zum anderen gibt es Bildungssysteme, die Jugendliche nicht in
diverse Substrukturen aufteilen, die aber innerhalb der einzelnen
Schule durch Fächer- und Niveaugruppenwahl eine schulinterne
Auslese befördern (zweites Differenzierungsprinzip). Zu dieser
Gruppe gehört z. B. das System der Vereinigten Staaten.
-
Schließlich
trifft man – insbesondere in Skandinavien – auf Schulstrukturen, die
junge Menschen bis zum Ende der Pflichtschulzeit in gemeinsamen,
leistungsheterogen zusammengesetzten Lerngruppen unterrichten
(drittes Differenzierungsprinzip).
Schule für alle: Grundschule
Das Prinzip, dass alle Schüler und Schülerinnen –
unabhängig von ihrer individuellen Leistungsfähigkeit –
gemeinsam lernen, setzen in Deutschland – seit dem Schulkompromiss der
Weimarer Republik – durchgängig nur die Grundschulen um (sieht man
von den Förderschulen ab, die es neben den Grundschulen noch
gibt). In den meisten Bundesländern dauert die Grundschule vier
Jahre. In Berlin, Brandenburg und vielleicht künftig auch in
Hamburg sollen die Kinder bis zur 6. Klasse und im Saarland, so steht
es zumindest im schwarz-grünen Koalitionsvertrag, demnächst
bis zum Ende der 5. Klasse zusammenbleiben. Gemeinsam ist allen 16
Ländern die Aufteilung der Kinder nach der Grundschulzeit in
unterschiedlich anspruchsvolle Bildungswege.
Prinzip der Auslese
Überall in Deutschland war und ist die Schulstruktur der
Sekundarstufen vom Prinzip der Auslese bestimmt, einem Prinzip, das
Heranwachsende früh nach ihrer angenommenen
Leistungsfähigkeit sortiert: Bei aller Differenz im Einzelnen
kennzeichnet das Sekundarschulwesen deutschlandweit, dass der
(vermeintlich) leistungsfähigere Teil der Schülerschaft
Gymnasien besucht – isoliert von den (vermeintlich)
leistungsschwächeren Jugendlichen. Das Gymnasium ist die einzige
Schulform, die es überall in Deutschland existiert. Es führt,
auch das ist Teil der neueren Schulentwicklung, bis zum Ende der
Jahrgangsstufe zwölf zum Abitur (G 8). Rheinland-Pfalz vergibt das
Abitur nach insgesamt zwölfeinhalb Schuljahren.
Betrachtet man allein die neben den Gymnasien angebotenen Schulen des
Sekundarbereichs, so erhält man ein uneinheitliches Bild:
Vorherrschend ist nach wie vor eine Schulstruktur, die auch die
Schülerinnen und Schüler, die nicht in Gymnasien wechseln,
nach der ihnen unterstellten Leistungsfähigkeit am Ende der
Grundschulzeit selektiert: In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen,
Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gibt es neben den Gymnasien
Haupt- und Realschulen sowie Sonder- bzw. Förderschulen, in
Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sind diese Schultypen um
Gesamtschulen erweitert. Damit leben etwa 55 Millionen der insgesamt 82
Millionen Menschen in Deutschland in Ländern, die ein drei- oder
vierfach unterteiltes Sekundarschulsystem haben, das die Regierungen in
den jeweiligen Ländern derzeit nicht in Frage stellen.
Neu:
Zwei-Säulen-Modell
Parallel zum – einstweiligen? – Festhalten an der tradierten drei- oder
mehrgliedrigen Struktur hat eine Reihe von Ländern eine
Schulstruktur, die neben den Gymnasien nur noch (sieht man von den
Förderschulen ab) eine weitere allgemein bildende Sekundarschule
kennt – in einigen Ländern kommt noch die Gesamtschule hinzu.
Für dieses so genannte Zwei-Säulen-Modell haben sich
inzwischen alle neuen Länder – Brandenburg (Oberschule),
Mecklenburg-Vorpommern (Regionale Schule), Sachsen (Mittelschule),
Sachsen-Anhalt (Sekundarschule) und Thüringen (Regelschule) –
entschieden. Im Westen schwenkte das Saarland schon in den
1990er-Jahren auf diesen Weg ein (Erweiterte Realschule). Ihm folgten
inzwischen Schleswig-Holstein (in zwei Varianten: der
Gemeinschaftsschule, die ausschließlich mit Binnendifferenzierung
arbeitet, und der Regionalschule, die nach Klasse 6 Haupt- und
Realschulzüge bildet), Bremen (Oberschule), Hamburg
(Stadtteilschule) und Rheinland-Pfalz (Realschule plus). Berlin geht
diesen Weg in Kürze.
Betrachtet man die in den genannten Ländern bestehenden oder im
Entstehen begriffenen „Zweiten Schulen“, so differieren diese noch
einmal im Umgang mit ihren Schülerinnen und Schülern: In
einigen dieser Länder, z. B. in Sachsen, wird die vorsortierte
Schülergruppe der Mittelschulen nach der sechsten Klasse in
abschlussbezogene Bildungsgänge unterteilt: also in Haupt- bzw.
Realschulzüge. In Schleswig-Holstein sollen – laut
schwarz-grüner Koalitionsvereinbarung – die Gemeinschaftsschulen,
die bisher mit Binnendifferenzierung arbeiten, auch die
Möglichkeit erhalten, abschlussbezogene Klassen zu bilden. Diese
Option kennt auch die „Realschule plus“ in Rheinland-Pfalz. Es gibt
also Länder, die zwei Jahre nach der Verteilung der
Grundschulabsolventen auf zwei „Säulen“ im nicht gymnasialen Weg
noch einmal sortieren („schulinterne Auslese“ – „zweites
Differenzierungsprinzip“). Eine Reihe von Ländern mit
zweigliedriger Schulstruktur lassen innerhalb der zweiten Schulform
keine abschlussbezogene Klassenbildung zu („drittes
Differenzierungsprinzip“) – dazu gehören die drei Stadtstaaten.
Unterschiedliche
Anschlüsse
Die
Länder mit zweigliedriger Schulstruktur unterscheiden sich nicht
nur in ihren Differenzierungskonzepten, sondern auch in ihren
Zugangsregelungen und in den Anschlüssen an die Sekundarstufe
II sowie in der Integration der Gesamt- und Förderschulen.
Ohne
auf die Vielfalt der bundesweiten Regelungen für den Übergang
in die Bildungseinrichtungen „zweigliedriger“ Systeme im
Einzelnen einzugehen, erkennt man doch drei Grundtypen: In der
Mehrheit der Länder, beispielsweise in Thüringen, ist der
Wechsel zu den Gymnasien bzw. zu den Regelschulen von einem in der
Grundschule erreichten Notendurchschnitt abhängig. Davon
abweichend ist es z. B. in Schleswig-Holstein so, dass die
Grundschule eine Empfehlung ausspricht, die sich nicht
ausschließlich
an den Zensuren orientiert. Eine dritte Variante gibt es in Bremen:
Dort erhalten die Kinder im Verlauf des vierten Schuljahres eine
Laufbahnempfehlung. Die Eltern können sich über die
Empfehlung hinwegsetzen – allerdings nur, wenn sie vorher an einem
Beratungsgespräch teilgenommen haben.
Varianten
beim Wechsel
Auch
bei den Anschlüssen an allgemein bildende Bildungsgänge der
Sekundarstufe II variieren die von den einzelnen Ländern
angebotenen Möglichkeiten: Für Sachsen z. B. gilt, dass in
den Mittelschulen des Landes ein Hauptschul-, ein qualifizierter
Hauptschul- oder ein Realschulabschluss erworben werden kann.
Sachsens Mittelschulen verfügen über keine Oberstufen und
haben auch keine Oberstufen als feste Kooperationspartner. Anders in
Schleswig-Holstein: Dort erhalten Schülerinnen und Schüler
der Gemeinschaftsschulen, die beim Erwerb des mittleren Abschlusses
einen festgelegten Notendurchschnitt erreichen, die Versetzung in die
gymnasiale Oberstufe. Auch Gemeinschaftsschulen können allein
oder in Kooperation mit weiteren Gemeinschaftsschulen Oberstufen
führen. In Hamburg ist – ähnlich
wie in Berlin – geplant, neben dem Gymnasium, in dem die Schüler
nach Jahrgangsstufe 12 das Abitur erreichen, die Stadtteilschule
(bzw. in Berlin die Sekundarschule) mit zugehöriger gymnasialer
Oberstufe (einschließlich der berufsbildenden Oberstufen), in
der die Schüler nach Jahrgangsstufe 13 ihre Reifeprüfung
erhalten, einzuführen.
Wenig
Inklusion
Nicht
zuletzt gehen die Länder, die dem Zwei-Säulen-Modell
folgen, unterschiedlich bei der Integration weiterer Schularten vor:
Während einige neben dem Gymnasium und der zweiten Schulform
zusätzlich Gesamtschulen fortbestehen lassen (etwa das
Saarland), schreibt das Schulgesetz Schleswig-Holsteins vor, dass
sich die Gesamt- in Gemeinschaftsschulen umwandeln sollen. Hamburg
und Berlin haben ähnliche Pläne. In keinem Land der
Bundesrepublik werden derzeit Förderschulen in die beiden
Schultypen des zweigliedrigen Schulsystems verbindlich einbezogen. Im
Bundesdurchschnitt wurden 2006/ 2007 etwa 16 Prozent aller
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf integrativ unterrichtet. Selbst in Berlin und
Bremen, die an der Spitze der Länder stehen, die die Inklusion
umsetzen, sind es einstweilen auch nur 34 bzw. 45 Prozent. Der 2009
erfolgte Beitritt Deutschlands zur UN-„Convention on the Rights of
Persons with Disabilities“ (s. u. a. Schwerpunkt „Recht auf
Bildung“ E &W 3/2009) wird möglicherweise eine
Entwicklung hin zu höheren Inklusionsquoten in Gang setzen.
Wer
sich einen Überblick über schulstrukturelle Entwicklungen*
in Deutschland verschafft, wird dem Verfasser sicherlich zustimmen,
wenn er erschöpft ausruft: Es lebe der Föderalismus!"
Klaus
Klemm,
Bildungsforscher, em. Professor an
der Universität Duisburg-Essen
Quelle: Zeitschrift:
Erziehung und Wissenchaft, Heft 1/ 2010, Seite 15
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