Grafschafter Schulgeschichte

Schöltien 

Wielen

Schule Hesepe 

1960

Gymnasium

Nordhorn 1960

Alte Schule Lage 

1691 - 1960

Schule Achterberg

ca. 1935

Schule Wilsum 

um 1900

Kirchschule Schüttorf um 1900

Aktuelles über Schulen in der Grafschaft

Inklusion
Zum Begriff (nach Wikepedia):
"Die inklusive Pädagogik ist ein Ansatz der Pädagogik, dessen wesentliches Prinzip die Wertschätzung der Diversität (Vielfalt) in der Bildung und Erziehung ist. Befürworter der Inklusion betrachten die Heterogenität als eine Gegebenheit, welche die Normalität darstellt. Sie plädieren dafür, dass jede Schule die Bildungs- und Erziehungsbedürfnisse aller Schüler zu befriedigen hat und gehen davon aus, dass dies auch möglich ist." ( Siehe hierzu auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Inklusion_

Gliederung:

1. Eckpunkte für die Erarbeitung eines Konzeptes zur Inklusion an den Grafschafter Schulen
2.
Positionspapier GEW, VBE und Grundschulverband zu inklusiven Ganztagsgrundschulen in Niedersachsen
3. Kommentar zum Positionspapier von Karsten Grosser (Quelle: GN, 28.9.2011)
4. Gemeinsames Lernen für alle erst 2013
5. GEW-Vortrag in Nordhorn

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1. Eckpunkte für die Erarbeitung eines Konzeptes zur Inklusion an den Grafschafter Schulen

In der Schulausschusssitzung des Landkreises vom 16.2.2011 wurde die nachstehende Mitteilungsvorlage vorgelegt:

"Durch Übereinkunft der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

von 2008 wird das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Chancengleichheit und Bildung

ohne Diskriminierung anerkannt. Dies bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen gemeinsam

in einer Schule zu beschulen wären.

Allerdings wäre für die Einführung einer inklusiven Beschulung die Änderung des Nieder-

sächsischen Schulgesetzes, insbesondere des § 4 (Integration) erforderlich:

§ 4 Integration

Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, sollen an

allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen werden, wenn

auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen

werden kann und soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenhei-

ten erlauben.

Nach einem Runderlass des MK vom 20.11.2010 soll voraussichtlich aufsteigend mit dem

Schuljahr 2012/13 die sonderpädagogische Grundversorgung in den ersten Schuljahrgängen

der Grundschulen in Niedersachsen flächendeckend eingeführt werden. Für diese Inklusion, die

zunächst die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in den Bereichen Lernen sowie Spra-

che umfassen wird, soll eine Qualifizierung von Grundschulkräften erfolgen.

Die Zielsetzung einer gemeinsamen Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit indivi-

duellen Beschulungsbedürfnissen (besonderer Art) wird grundsätzlich begrüßt. Die teilwei-

se bereits seit 10 Jahren bestehenden regionalen Integrationskonzepte (RIK) bei den

Schulen im Landkreis Grafschaft Bentheim belegen nachdrücklich, dass der Prozess ei-

ner integrativen oder inklusiven Beschulung vom Landkreis im Rahmen des derzeit gelten-

den Rechts aktiv vorangetrieben wird. Auch der Antrag auf Einrichtung eines Beratungs-

und Unterstützungssystems für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Bereich der

emotionalen und sozialen Entwicklung (Grabus, vgl. Schulausschuss vom 04.11.10 sowie

Kreisausschuss vom 02.12.10) wurde inzwischen gestellt.

Die Förderschulen L des Landkreises haben Kooperationen zur integrativen Beschulung mit

folgenden Schulen geschlossen:

Erich Kästner Schule Schüttorf

Süstereschschule Schüttorf, Kath. Grundschule Schüttorf, Grundschule Quendorf, Grund-

schule Bad Bentheim, Grund- und Hauptschule Gildehaus.

Anne-Frank-Schule Nordhorn

Grundschule Brandlecht, Grundschule Klausheide, Grundschule Pestalozzi, Grundschule

Marienschule, Grundschule Blumensiedlung, Grundschule Altendorf, Grundschule Blanke,

Grundschule Elisabeth, Grundschule Am Roggenkamp, Grundschule Südblanke, Grund-

schule Waldschule, Grundschule Lohne.

Burgschule Neuenhaus

Grundschule Neuenhaus, Grundschule Lage, Grundschule Osterwald, Grundschule Ge-

orgsdorf, Grundschule Veldhausen, Grundschule Uelsen, Grundschule Itterbeck.


An einigen Schulen sind die räumlichen und sächlichen Möglichkeiten für eine gemeinsame

Beschulung indes nicht gegeben. Dies liegt daran, dass eine integrative Beschulung an

diesen Schulen, aus welchen Gründen auch immer, bisher nicht in Betracht gezogen wur-

de, oder auch daran, dass die Schaffung entsprechender räumlicher Voraussetzungen und

sächlicher Ausstattungen bezogen auf einzelne Fälle oftmals so kostenintensiv ist, dass sie

Schulträger finanziell überfordern.

Einige Schulen sind zu einer integrativen Beschulung nicht bereit, da aus ihrer Sicht die

notwendige sonderpädagogische Fachbetreuung und zusätzliche Unterstützung nicht in

ausreichendem Maße gegeben ist und sofern eine integrative Beschulung stattfindet, die

Unterstützung oftmals spät kommt.

Demgegenüber sind die Förderschulen regelmäßig in räumlicher, sächlicher und personel-

ler Hinsicht den individuellen Bedürfnissen der dort beschulten Schülerinnen und Schüler,

insbesondere auch was die Klassengröße angeht, deutlich besser angepasst. Hierin mag

auch der Grund zu sehen sein, weshalb Förderschulen nach wie vor von den Erziehungs-

berechtigten von Kindern mit entsprechend festgestelltem Förderbedarf nachgefragt wer-

den. Offensichtlich gehen viele Eltern davon aus, dass die Förderschulen den Bedürfnissen

ihrer Kinder (besser) gerecht werden.

Die gegenüber einer integrativen Beschulung noch weiter führende Inklusion aller Schüle-

rinnen und Schüler würde aus meiner Sicht zu erheblich größeren Auswirkungen führen.

Alle Schulen müssten ihre Rahmenbedingungen anpassen. Dies würde sie sowohl hinsicht-

lich ihrer sächlichen Ausstattung als auch in ihren personellen und organisatorischen Mög-

lichkeiten überfordern.


Aus Sicht der Verwaltung könnte ein Konzept im Landkreis Grafschaft Bentheim erst nach einer

Änderung des Nds. Schulgesetzes erarbeitet werden. In erster Linie wäre hier auch die Lan-

desschulbehörde gefordert.

Es würde sich anbieten, die bereits bestehenden Integrationen Schritt für Schritt auszuweiten,

um mit der Zeit eine flächendeckende Inklusion zu erreichen. Für den Einzugsbereich der För-

derschule Emlichheim ist davon auszugehen, dass das RIK relativ kurzfristig nach der Zusam-

menlegung mit der Burgschule Neuenhaus eingeführt werden wird."


2. Positionspapier GEW, VBE und Grundschulverband zu inklusiven Ganztagsgrundschulen in Niedersachsen
     Modell der Niedersächsischen Bildungsorganisationen Pressemitteilung vom 27. September 2011

3. Kommentar zum Positionspapier von Karsten Grosser (Quelle: GN, 28.9.2011)
"Die einzelnen Forderungen der Lehrerverbände für eine Reform der Grundschule klingen wunderbar. Benachteiligte Kinder besser fördern? Selbstverständlich. Individuelles Lernen?  Natürlich. Sitzenbleiben abschaffen? Gerne. Mehr Lehrer? Auf jeden Fall. Allerdings haben die Verbände etwas vergessen: die Kosten für diese Rundumversorgung auszurechnen. Wenn selbst die SPD davor zurückschreckt, sich den Wünschen der Lehrer bedenkenlos anzuschließen. Ist das der unmöglichen Finanzierbarkeit geschuldet.
Eine überhastete Umsetzung dieser Maximalforderunen wäre aber auch bei finanzieller Machbarkeit nicht sinnvoll. Denn die Lern- und Arbeitsbedingungen ändern sich für Schüler und Lehrer gravierend., wenn Kinder mit Handicap und Kinder ohne Behinderung gleich behandelt werden sollen. Da genügt es nicht, mehr Personal einzustellen oder für eine sonderpädagogische Grundversorgung einzutreten. Das Inklusionsprinzip ist zwar richtig, darf aber nicht dazu führen, dass die an sich gut arbeitenden Grundschulen überfordert werden.
Der Ansatz des Kultusministeriums, Sorgfalt vor Eile walten zu lassen, ist deshalb vernünftig. Vor allem die Lehrkräfte müssen auf die neuen Anforderungen, die eine Inklusion mit sich bringt, gut vorbereitet werden.
Gleichwohl: Ein bisschen schneller dürfte die Umstellung schon gehen. Laut einer Studie liegt Niedersachsen bei der Einbeziehung beeinträchtigter Schüler bundesweit ganz hinten."

4. Gemeinsames Lernen für alle erst 2013

Ursprünglich sollten bereits zum Schuljahr 2012/13 die Förderschulen für Grundschüler  mit Lernschwierigkeiten abgeschafft werden. Dies könne aber Probleme bei den Anmeldungen der Erstklässler im kommenden Februar geben, sagte Kultusminister Althuesmann. Deshalb sollder Start des flächendeckenden Schulunterrichts von behinderten und nichtbehinderten Kindern erneut verschoben werden. An den weiterführenden Schulen soll die Inklusion ohnehin erst 2013/14 eingeführt werden.
"Wir werden ein differenziertes Förderschulsystem behalten", kündigte der Minister an. So sollen die Sonderschulen mit Ausnahme der Förderschule für lernschwache Erst- bis Viertklässler beibehalten werden. Die Eltern behinderter Kinder müssten Wahlmöglichkeiten haben. Einigen Eltern sei es lieber, wenn zum Beispiel ihr Kind mit Lernschwierigkeiten in einer Förderschule den Hauptschulabschluss machen könne.
Für die Einführung des gemeinsamen Unterrichts werden im ersten Jahr etwa 185 zusätzliche Lehrerstellen benötigt. Bis zum Jahr 2019 sollen knapp 1000 Stellen geschaffen werden (GN, 6.10.2011)
CDU und FDP stellen den Gesetzentwurf vor. (GN, 2.11.2011)

5. GEW-Vortrag in Nordhorn
"Der Aufbau eines inklusiven Bildungssystems ist eine große Herausforderung für alle". Das betonte Prof. Dr. em Hans Wocken, Spezialist für Behinderten und Integrationspädagogik, während einer Informationsveranstaltung der GEW, Kreisverband Grafschaft Bentheim. Gut 100 Grafschafter Pädagogen folgten seinen Ausführungen zum Thema "Die inklusive Schule - Begründung - Konzept - Programmatik" . (GN,22.2.2012)