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Inklusion
Zum Begriff (nach
Wikepedia): "Die inklusive Pädagogik ist ein Ansatz der Pädagogik, dessen wesentliches Prinzip die Wertschätzung der Diversität (Vielfalt) in der Bildung und Erziehung ist. Befürworter der Inklusion
betrachten die Heterogenität als eine Gegebenheit, welche
die Normalität darstellt. Sie plädieren dafür, dass jede
Schule die Bildungs- und
Erziehungsbedürfnisse aller Schüler zu befriedigen hat und
gehen davon aus, dass dies auch möglich ist." ( Siehe hierzu auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Inklusion_
Gliederung:
1. Eckpunkte
für die Erarbeitung eines Konzeptes zur Inklusion an den
Grafschafter Schulen
2. Positionspapier
GEW, VBE und Grundschulverband zu inklusiven
Ganztagsgrundschulen in
Niedersachsen
3. Kommentar zum Positionspapier von Karsten
Grosser (Quelle: GN, 28.9.2011)
4. Gemeinsames Lernen für alle erst 2013
5. GEW-Vortrag in Nordhorn
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1. Eckpunkte
für die Erarbeitung eines Konzeptes zur Inklusion an den
Grafschafter Schulen
In
der Schulausschusssitzung des Landkreises vom 16.2.2011 wurde die
nachstehende Mitteilungsvorlage vorgelegt:
"Durch
Übereinkunft
der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen
von
2008 wird das
Recht von Menschen mit Behinderungen auf Chancengleichheit und
Bildung
ohne
Diskriminierung
anerkannt. Dies bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen gemeinsam
in
einer Schule zu
beschulen wären.
Allerdings
wäre
für die Einführung einer inklusiven Beschulung die
Änderung des Nieder-
sächsischen
Schulgesetzes, insbesondere des § 4 (Integration) erforderlich:
§ 4 Integration
Schülerinnen
und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung
bedürfen, sollen an
allen
Schulen
gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen
werden, wenn
auf
diese Weise dem
individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler
entsprochen
werden
kann und
soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen
Gegebenhei-
ten erlauben.
Nach
einem
Runderlass des MK vom 20.11.2010 soll voraussichtlich aufsteigend mit
dem
Schuljahr
2012/13
die sonderpädagogische Grundversorgung in den ersten
Schuljahrgängen
der
Grundschulen in
Niedersachsen flächendeckend eingeführt werden. Für
diese Inklusion, die
zunächst
die
Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in den
Bereichen Lernen sowie Spra-
che
umfassen wird, soll eine Qualifizierung von Grundschulkräften
erfolgen.
Die
Zielsetzung
einer gemeinsamen Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit indivi-
duellen
Beschulungsbedürfnissen (besonderer Art) wird grundsätzlich
begrüßt. Die teilwei-
se
bereits seit 10
Jahren bestehenden regionalen Integrationskonzepte (RIK) bei den
Schulen
im Landkreis Grafschaft Bentheim belegen nachdrücklich, dass der
Prozess ei-
ner
integrativen
oder inklusiven Beschulung vom Landkreis im Rahmen des derzeit
gelten-
den
Rechts aktiv
vorangetrieben wird. Auch der Antrag auf Einrichtung eines Beratungs-
und
Unterstützungssystems für Schülerinnen und Schüler
mit Förderbedarf im Bereich der
emotionalen
und
sozialen Entwicklung (Grabus, vgl. Schulausschuss vom 04.11.10 sowie
Kreisausschuss
vom
02.12.10) wurde inzwischen gestellt.
Die
Förderschulen
L des Landkreises haben Kooperationen zur integrativen Beschulung mit
folgenden
Schulen
geschlossen:
Erich Kästner
Schule Schüttorf
Süstereschschule
Schüttorf, Kath. Grundschule Schüttorf, Grundschule
Quendorf, Grund-
schule
Bad Bentheim,
Grund- und Hauptschule Gildehaus.
Anne-Frank-Schule
Nordhorn
Grundschule
Brandlecht, Grundschule Klausheide, Grundschule Pestalozzi,
Grundschule
Marienschule,
Grundschule Blumensiedlung, Grundschule Altendorf, Grundschule
Blanke,
Grundschule
Elisabeth, Grundschule Am Roggenkamp, Grundschule Südblanke,
Grund-
schule
Waldschule,
Grundschule Lohne.
Burgschule Neuenhaus
Grundschule
Neuenhaus, Grundschule Lage, Grundschule Osterwald, Grundschule Ge-
orgsdorf,
Grundschule Veldhausen, Grundschule Uelsen, Grundschule Itterbeck.
An einigen Schulen
sind die räumlichen und sächlichen Möglichkeiten
für
eine gemeinsame
Beschulung
indes
nicht gegeben. Dies liegt daran, dass eine integrative Beschulung an
diesen
Schulen, aus
welchen Gründen auch immer, bisher nicht in Betracht gezogen
wur-
de,
oder auch daran,
dass die Schaffung entsprechender räumlicher Voraussetzungen und
sächlicher
Ausstattungen bezogen auf einzelne Fälle oftmals so
kostenintensiv ist, dass sie
Schulträger
finanziell überfordern.
Einige
Schulen sind zu einer integrativen Beschulung nicht bereit, da aus
ihrer Sicht
die
notwendige
sonderpädagogische Fachbetreuung und zusätzliche
Unterstützung nicht in
ausreichendem
Maße
gegeben ist und sofern eine integrative Beschulung stattfindet, die
Unterstützung
oftmals spät kommt.
Demgegenüber
sind die Förderschulen regelmäßig in räumlicher,
sächlicher und personel-
ler
Hinsicht den
individuellen Bedürfnissen der dort beschulten Schülerinnen
und Schüler,
insbesondere
auch
was die Klassengröße angeht, deutlich besser angepasst.
Hierin mag
auch
der Grund zu
sehen sein, weshalb Förderschulen nach wie vor von den
Erziehungs-
berechtigten
von
Kindern mit entsprechend festgestelltem Förderbedarf nachgefragt
wer-
den.
Offensichtlich
gehen viele Eltern davon aus, dass die Förderschulen den
Bedürfnissen
ihrer
Kinder
(besser) gerecht werden.
Die
gegenüber
einer integrativen Beschulung noch weiter führende Inklusion
aller Schüle-
rinnen
und Schüler
würde aus meiner Sicht zu erheblich größeren
Auswirkungen führen.
Alle
Schulen müssten
ihre Rahmenbedingungen anpassen. Dies würde sie sowohl hinsicht-
lich
ihrer
sächlichen Ausstattung als auch in ihren personellen und
organisatorischen Mög-
lichkeiten
überfordern.
Aus
Sicht der
Verwaltung könnte ein Konzept im Landkreis Grafschaft Bentheim
erst nach einer
Änderung
des
Nds. Schulgesetzes erarbeitet werden. In erster Linie wäre hier
auch die Lan-
desschulbehörde
gefordert.
Es
würde sich
anbieten, die bereits bestehenden Integrationen Schritt für
Schritt auszuweiten,
um
mit der Zeit eine
flächendeckende Inklusion zu erreichen. Für den
Einzugsbereich der För-
derschule
Emlichheim
ist davon auszugehen, dass das RIK relativ kurzfristig nach der Zusam-
menlegung
mit der
Burgschule Neuenhaus eingeführt werden wird."
2.
Positionspapier
GEW, VBE und Grundschulverband zu inklusiven
Ganztagsgrundschulen in
Niedersachsen
Modell
der Niedersächsischen Bildungsorganisationen Pressemitteilung vom
27. September 2011
3. Kommentar zum Positionspapier von Karsten Grosser
(Quelle: GN, 28.9.2011)
"Die einzelnen Forderungen der
Lehrerverbände für eine Reform der Grundschule klingen
wunderbar. Benachteiligte Kinder besser fördern?
Selbstverständlich. Individuelles Lernen? Natürlich.
Sitzenbleiben abschaffen? Gerne. Mehr Lehrer? Auf jeden Fall.
Allerdings haben die Verbände etwas vergessen: die Kosten für
diese Rundumversorgung auszurechnen. Wenn selbst die SPD davor
zurückschreckt, sich den Wünschen der Lehrer bedenkenlos
anzuschließen. Ist das der unmöglichen Finanzierbarkeit
geschuldet.
Eine überhastete Umsetzung dieser Maximalforderunen wäre aber
auch bei finanzieller Machbarkeit nicht sinnvoll. Denn die Lern- und
Arbeitsbedingungen ändern sich für Schüler und Lehrer
gravierend., wenn Kinder mit Handicap und Kinder ohne Behinderung
gleich behandelt werden sollen. Da genügt es nicht, mehr Personal
einzustellen oder für eine sonderpädagogische Grundversorgung
einzutreten. Das Inklusionsprinzip ist zwar richtig, darf aber nicht
dazu führen, dass die an sich gut arbeitenden Grundschulen
überfordert werden.
Der Ansatz des Kultusministeriums, Sorgfalt vor Eile walten zu lassen,
ist deshalb vernünftig. Vor allem die Lehrkräfte müssen
auf die neuen Anforderungen, die eine Inklusion mit sich bringt, gut
vorbereitet werden.
Gleichwohl: Ein bisschen schneller dürfte die Umstellung schon
gehen. Laut einer Studie liegt Niedersachsen bei der Einbeziehung
beeinträchtigter Schüler bundesweit ganz hinten."
4. Gemeinsames Lernen für alle
erst 2013
Ursprünglich
sollten bereits zum Schuljahr 2012/13 die Förderschulen für
Grundschüler mit Lernschwierigkeiten abgeschafft werden.
Dies könne aber Probleme bei den Anmeldungen der Erstklässler
im kommenden Februar geben, sagte Kultusminister Althuesmann. Deshalb
sollder Start des flächendeckenden
Schulunterrichts von
behinderten und nichtbehinderten Kindern erneut verschoben
werden.
An den weiterführenden Schulen
soll die Inklusion ohnehin erst
2013/14 eingeführt werden.
"Wir werden ein differenziertes
Förderschulsystem behalten", kündigte
der Minister an. So sollen die Sonderschulen mit Ausnahme der
Förderschule für lernschwache Erst- bis Viertklässler
beibehalten werden. Die Eltern behinderter Kinder müssten
Wahlmöglichkeiten haben. Einigen Eltern sei es lieber, wenn zum
Beispiel ihr Kind mit Lernschwierigkeiten in einer Förderschule
den
Hauptschulabschluss machen könne.
Für die Einführung
des gemeinsamen Unterrichts werden im ersten Jahr etwa 185
zusätzliche
Lehrerstellen benötigt. Bis zum Jahr 2019 sollen knapp 1000
Stellen geschaffen werden (GN, 6.10.2011)
CDU und FDP stellen den Gesetzentwurf
vor. (GN, 2.11.2011)
5. GEW-Vortrag
in Nordhorn
"Der Aufbau eines inklusiven
Bildungssystems ist eine große Herausforderung für alle".
Das betonte Prof. Dr. em
Hans Wocken, Spezialist für Behinderten und
Integrationspädagogik, während einer
Informationsveranstaltung der GEW, Kreisverband Grafschaft Bentheim.
Gut 100 Grafschafter Pädagogen folgten seinen Ausführungen
zum Thema "Die inklusive Schule -
Begründung - Konzept - Programmatik" . (GN,22.2.2012)
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