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Hochbegabtenförderung
in Niedersachsen und in der Grafschaft Bentheim
Im
Niedersächsischen Schulgesetz wird u. a. die Förderung
für
hoch begabte Schülerinnen und Schüler besonders
herausgestellt (§ 54 Abs. 1), denn junge Menschen unterscheiden
sich in ihren Begabungen und Fähigkeiten, in ihren Interessen
und Neigungen. Der beste Bildungsweg für jede Schülerin und
jeden Schüler ist daher derjenige, der die spezifische
Leistungsfähigkeit optimal zur Entfaltung bringt.
Die
schulische Begabungsförderung wird seit Jahren stufenweise an
bestimmten Standorten in Niedersachsen intensiviert und ein nahezu
flächendeckendes Schulangebot für Schülerinnen und
Schüler mit besonderen Begabungen aufgebaut. Schulen
schließen
sich dabei regional und schullaufbahnbezogen zu
Kooperationsverbünden
zusammen. Dabei stellen Grundschulen und weiterführende Schulen
durch gemeinsame Konzepte sicher, dass besondere Begabungen früh-
und rechtzeitig erkannt, anerkannt und verstanden, individuell
gefördert und umfassend integriert werden.
Insgesamt gibt es damit
im
Schuljahr 2010/11 an 87 Standorten Kooperationsverbünde mit 484
Schulen und 108 Kindertagesstätten in 37 Verbünden. Das
landesweite Netz umfasst insgesamt 355 Grundschulen, zwei
Förderschulen, fünf Hauptschulen, 16 Realschulen, 6
Integrierte Gesamtschulen, neun Kooperative Gesamtschulen, 91
Gymnasien und 108 Kindertageseinrichtungen.
Der
Besuch einer Schule des Kooperationsverbundes
Hochbegabungsförderung
ist auch über Schulbezirksgrenzen hinaus möglich. Das Land
unterstützt die beteiligten Schulen durch zusätzliche
Lehrerstunden; für Koordinierungs- und Entwicklungsaufgaben im
Verbund werden in einer einjährigen Startphase
Anrechnungsstunden gewährt.
Der
Aufbau und die Entwicklung von Kooperationsverbünden der Schulen
im Sinne einer Vernetzung werden durch das Beratungs- und
Fortbildungsangebot der Landesschulbehörde und des
Niedersächsischen Landesamtes für Lehrerbildung und
Schulentwicklung (NiLS) unterstützt. Dabei sollen die
schulinternen, kollegialen Beratungs- und
Unterstützungskräfte
gestärkt und Beratungs- und Fortbildungsangebote für
Schulen so konzipiert und bereit gestellt werden, dass sie flexibel
abrufbar sind. Durch die Einbeziehung außerschulischer Anbieter
sowie die Zusammenarbeit mit Elterninitiativen und Verbänden
sollen Vielfalt und Professionalität sichergestellt werden.
In der Grafschaft
Bentheim bestehen
drei Kooperationsverbünde Hochbegabtenförderung:
Nordhorn 1:
SchulKiGa der
Waldschule Nordhorn, GS Blumensiedlung Nordhorn, GS Waldschule
Nordhorn, GY Nordhorn
Nordhorn 2:
KiGa
Kirchstraße Bad Bentheim, KiGa Regenbogen Gildehaus,
Städt. Kindergarten Schüttorf, GS Auf dem Süsteresch
Schüttorf, GS Bad Bentheim, GHS Gildehaus, GY Burg Bad Bentheim
Nordhorn
3: Ev.-luth.
KiGa Prinzenstraße Neuenhaus, GS Neuenhaus, GS
Carl-van-der-Linde-Schule Veldhausen,
GY
Lise-Meitner Neuenhaus/Uelsen
Quelle:
Schulverwaltungsblatt 8/2010, Seite 276
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