Zur Schulgeschichte
Ein Bericht von Heinrich Specht aus dem Jahre 1920 unter dem Titel
"Kirche und Schule"
Die
Organe der politischen Gemeinde stellten in vorreformatorischer Zeit
die Latein- und Teutschlehrer an, beaufsichtigten sie und bezahlten
sie. Ausdrücklich erkennt das Schüttorfer Privileg von 1465,
das später auch für Neuenhaus und Nordhorn maßgebend
wurde, die Stadtbehörde als unteren Verwaltungskörper der
Schulen an. Die Umwälzung im 16. Jahrhundert schuf in dieser
Beziehung neue Verhältnisse. Im Jahre 1588 (nach einem
späteren Bericht 1597) betreute Arnold II. das Geistliche Rentamt
mit der Verwaltung der eingezogenen Kirchen- und Pfarrgüter. Er
traf die Bestimmung, aus den Einkünften unter anderem auch das
Bildungswesen finanziell zu fundieren. Die Mittel zur Errichtung neuer
Schulen sowie zur Aufbesserung der Gehälter sollten ihm entnommen
werden. Kirche und Schule erhielten damit eine materielle Grundlage. -
Dem vertieften religiösen Empfinden der Bevölkerung jener Zeit entsprechend nahm die Schule
damals den Religionsunterricht unter ihren Lehrfächern auf und
machte Katechismus und Bibel bald zu den Hauptgegenständen der
Unterweisung. "Die Lehr des Catechis ist nicht im Brauch", bemerkt noch
die Kirchenprdnung von1588. Reichlich ein Menschenalter später
nach dem zersetzenden Glaubenskriege mit seinen bösen
Folgeerscheinungen erhoffte man bereits vom Religionsunterricht die
sittliche Wiedergeburt des Volkes. Die Schüttorfer u. Bentheimer
"leges scolarum" setzen 18 und mehr Stunden für ihn an,
woraus die Wertschätzung, die man ihm entgegenbrachte, deutlich
hervorgeht. - Die Geistlichen selbst waren im siebzehnten und
achtzehnten Jahrhundert, bevor sie in ein Pfarramt vorrückten,
durchweg eine lange Reihe von Jahren praktisch in Schulen tätig.
Sie erwarben sich hier wertvolle Kenntnisse, die ihnen später bei
Ausübung der Schulaufsicht zu statten kamen. Die Pädagogik
verdankt ihnen viel. Manch wertvolles Schulbuch ist von Geistlichen
geschrieben worden. 1701 gelangte die Kirche in der Grafschaft nach
harten inneren Kämpfen auf dem Gebiet der Schule zur
Alleinherrschaft. Der "Vergleyk" gestand dem Ober- und Niederkirchenrat
das Besetzungsrecht der Stellen an den Hauptschulen und das freie
Verfügungsrecht über die Güter des Geistlichen Rentamts
zu. Selbst der Schüttorfer Magistrat, der jahrhundertelang
hartnäckig seine Befugnisse verteidigt und gewahrt hatte,
ließ 1745 von den ortsansässigen Lehrern nach heftier
Gegenwehr die Kirchenordnung unterschreiben, um nicht durch
fortgesetzte Widerspenstigkeit der Zuschüsse des Geistlichen
Rentamts zum Unterhalt der Schulen verlustig zu gehen. Die
Bildungsstätten der Grafschaft standen im 18. Jahrhundert ganz
unter dem Einfluss der Kirche. - Als nach den Befreiungskriegen
Napoleon auf St. Helena sass und England die Früchte seines
zähen Ausharrens erntete, rückte die Hannoversche Regierung
die Schulen wieder in den Machtbereich staatlicher Gesetzgebung. Der
Erlass vom 24. September 1824 schränkte die Mitwirkung des
Kirchenrats in Schulangelegenheiten wesentlich ein. Die
Überwachung des Schulbesuchs gehörte hinfort nicht mehr zu
seinen Oliegenheiten. Auch die Ausübung der Disziplinargewalt
übertrug die Regierung anderen Instanzen. Die Einrichtung des
Schulfonds neben den Kirchenkassen und die Anstellung von sog.
Schulempfängern neben den Kirchmeistern deutete die neue
Entwicklungslinie an. Als Deutschlands Bevölkerung schnell wuchs
und z.B. im Schulverbande Nordhorn statt eines Lehrers vierzig bis
fünfzig angestellt werden mussten, und der Unterhalt der Schulen
nicht mehr mit jährlich 228 Gulden zu bestreiten war wie 1772 und
später, sondern einen Aufwand von 150.000 Mark und mehr
erforderte, fielen natürlich die Mittel, die die Kirche für
Bildungszwecke zu vergeben hatte, nicht mehr ins Gewicht. Immer mehr
nahmen im 19. Jahrhundert Staat und Gemeinde die Schullasten auf ihre
Schultern. Es war deshalb gerechtfertigt, als die Landdrostei am
8. April 1863 dem Kirchenrat die Verwaltung der Schulen entzog und sie
weltlichen Vorständen übertrug. In ihnen bekam nun auch der
Lehrer Sitz und Stimme. Auf beides hatte er bisher verzichten
müssen. Die Vertreter der Kirche schränkten nach und nach
auch ihre unterrichtliche Betätigung ein, und damit ging Hand in
Hand ein Nasslassen ihrer theortischen Arbeit für die Schule. Wer
heute die lange Namenliste moderner Pädagogen und Psychologen zur
Hand nimmt, findet darin ihre Namen nur noch selten. Auch eine Folge
der sich in unserer Zeit auf allen Gebieten menschlichen Tuns und
Denkens ständig stärker geltend machenden Arbeitsteilung. So
lockerten sich nach und nach die Bande, die ehemals Kirche und Schule
zu einer Lebensgemeinschaft vereinigten. Bis zur Revolution blieb den
Geistlichen noch die Schulaufsicht. Ein Erlass der Revolutionsregierung
nahm den Ortsschulinspektoren ihre Befugnisse, und am 31. Dezember 1919
trat Konsistorialrat Stokmann, der sein Amt mit hingebender Treue und
Sorgfalt ausgeübt hatte, auf Anordnung der Regierung die
Kreisschulinspektion an Rektor Südhof in Frensdorf und Pastor
Busse in Lage an Lehrer de Vries in Esche ab. Nach einer
Übergangszeit von sechs Monaten ernannte der Minister den Rektor
Valentin in Osnabrück zum hauptamtlichen Kreisschulinspektor
für die Grafschaft Bentheim mit dem Sitz in Nordhorn und
unterstellte ihm auch die evangelischen Schulen des Emslandes. Die
katholischen Schulen des Kreises, die seit dem 1. Januar d.Js. dem
Hauptlehrer Barlage unterstanden, verwaltet jetzt Kreisschulinspektor
Eggert in Lingen. - Die nebenamtliche geistliche Schulaufsicht, die nun
beseitigt ist, wurde um 1820 eingerichtet und kann somit auf eine
hundertjährige Tätigkeit in der engeren Heimat
zurückblicken. Die ersten Inhaber der Stellungen waren
Pastor Visch in Wilsum für die Niedergrafschaft und Pastor
Coppelmann zu Ohne für die Obergrafschaft.
Wenn so Kirche und Schule - je länger,
desto mehr - auseinanderwachsen, so wollen wir uns doch stets und bei
allen Gelegenheiten der Tatsache erinnern, dass beide noch immer das
Erbteil aus der Reformation, der Religionsunterricht verbindet, dass
Kirche und Schule das gleichgerichtete Streben eint, dem geistigen
Leben der Gemeinde einen sittlich-religiösen Inhalt zu geben, der
ihm in dieser Zeit tiefsten Niedergangs doppelt not tut.
Quelle:
Der Grafschafter, 1. Jahrgang, Nr. 1, 4.Oktober 1920
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