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Während
heute über Schulprobleme, Schulform, Lehrer und Schüler der
Pisa-Studie und andere Ausbildungsangelegenheiten diskutiert wird - im
Nachfolgenden einiges über die Schule, die Lehrer und das Leben
der Schüler im 19. Jahrhundert in einer Niedergrafschafter
Landgemeinde. In den wenigen hier bereits vor 1800 bestehenden Schulen
fand der Unterricht oft nur in den Wintermonaten und teilweise in
Bauernstuben und umgebauten Scheunen statt.
Die Lehrer wurden von den
Gemeindegliedern gewählt. Oft waren es alte Schäfer und
solche Einwohner, von denen man meinte, dass sie für diesen Beruf
besonders geeignet seien. Die Kenntnisse waren genügend, wenn sie
ziemlich gut schreiben, in der Bibel lesen und etwas rechnen konnten.
Ab 1818 waren Pastoren als Schulinspektoren für den Unterricht
zuständig und ab 1824 wurde die Schulpflicht für Kinder vom
6. bis zum 14. Lebensjahr eingeführt. In den Niedergrafschafter
Gemeinden fand der Unterricht in niederländischer Sprache statt.
Ebenso wie die Prediger zu ihrem
Lebensunterhalt nebenbei Landwirtschaft betrieben, waren auch die
Lehrer auf diese naturelle Vergütung, die ihnen von den Gemeinden
geboten wurde, angewiesen. So erhielt der Lehrer Rooseboom, der auch
als Küster und Organist diente und bereits über 30 Jahre die
Wilsumer Kinder unterrichtet hatte, nach Aufforderung der Regierung an
Stelle der Naturalien (Acker, Weide, Plaggen und Torfstechen)
erstmalig 1834 ein festes Einkommen in Höhe von 327 Gulden.
Die Eltern mussten für jedes Kind Schulgeld bezahlen. Eltern mit
mehreren Kindern und "Mindervermögende" wurden durch Herabsetzung
dieser Beiträge berücksichtigt.
Einen erfolgreichen Unterricht zu
gestalten war für die Lehrer und besonders für die Kinder,
die bei jedem Wetter - im Winter bei Schnee und Eis - nach einem langen
Schulweg mit nassen und manchmal durchgefrorenen Kleidern in die Schule
kamen, schwierig. Wenn dann der Unterrichtsraum in der kalten Jaheszeit
nicht beheizt war und die Kinder, wie es in einem Schreiben
heißt, "vor Kälte es nicht in der Schule auszuhalten
vermochten", war ein Unterricht kaum durchzuführen. Die für
das Schulwesen in der Grafschaft zuständige Behörde, der
Königliche Oberkirchenrat der Grafschaft Bentheim - Abteilung
für Volksschulsachen - forderte in einem Schreiben vom 16.
November 1860 die örtlichen Kirchenräte (Orts Consistorien)
auf, hier für Abhilfe zu sorgen.
In diesem Schreiben heißt es
wörtlich: "Da mehrfach von den Schullehrern Klage darüber
erhoben ist, dass bei Eintritt der kalten Jahreszeit bald die Öfen
noch nicht gesetzt waren, bald aber alles und jedes Feuerungsmaterial
fehlte, um die Schulstube heizen zu können, dadurch aber die
Lehrer verhindert wurden, gehörig zu unterrichten, und die Kinder
vor Kälte es kaum in der Schulstube auszuhalten vermochten, so
machen Wir es hierdurch den Ortsconsistorien als gesetzlichen Orts
Vorständen zur Pflicht, dafür Sorge tragen zu wollen, dass in
allen Schulstuben ihres Kirchspiels während der Octoberferien die
Öfen in Stand gesetzt und Feuerungsmaterial für die
Schulstube angeschafft werde, damit, wenn die Kälte eintritt,
sofort geheizt werden könne. Die Herrn Prediger als Vorsitzende
des Consistorien, wollen in den ersten Jahren, bis diesem Mangel
abgeholfen ist, zu Anfang des Monats Oktober jedes Jahres den
Mitgliedern des Orts Consistoriums den Inhalt dieser Unserer
Verfügung in Gedächtniß zurückrufen."
In vielen Bauerschaften brachte jedes
Kind morgens im Winter ein Torfstück mit in die Schule.
Quelle:
Archiv der Gemeinde Wilsum/ Reformierte Kirche Wilsum (aus: Der
Grafschafter 1/ 2010)
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