Schulpolitik in Niedersachsen
Gliederung
1. Gesetz
zur Änderung des niedersächsischen Schulgesetz vom 18. Juni
2009
2.
1. Gesetz
zur Änderung des niedersächsischen Schulgesetz vom 18. Juni
2009
Die mit diesem Gesetz
vorgenommen Änderungen des Niedersächsischen Schulgesetzes
treten mit Wirkung vom 1. August 2010 in Kraft.
Weiterentwicklung
der Hauptschule
Hauptschülerinnen
und Hauptschüler erhalten künftig sowohl eine grundlegende
Allgemeinbildung als auch eine individuelle Berufsorientierung sowie
eine individuelle Schwerpunktbildung in der beruflichen Bildung bis hin
zu einer beruflichen Grundbildung. Dabei erfolgt eine Verzahnung
zwischen allgemein bildenden und berufsbildenden Inhalten. Hauptschulen
arbeiten eng mit berufsbildenden Schulen zusammen. Berufsorientierung
und Berufsbildung werden zum integralen Bestandteil der Arbeit in der
Hauptschule; berufsbildende Inhalte sind Teil des Unterrichtsangebots,
wobei an der Hauptschule weiterhin alle Abschlüsse des
Sekundarbereichs
I (Hauptschulabschluss, Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss,
Sekundarabschluss I – Realschulabschluss und Erweiterter
Sekundarabschluss I) erworben werden können.
Weiterentwicklung
der Realschule
Realschülerinnen
und Realschüler erhalten neben einer erweiterten Allgemeinbildung
eine
allgemeine Berufsorientierung. Des Weiteren eröffnet die
Realschule
durch Stärkung der Berufsorientierung und durch die Bildung von
Schwerpunkten (Profilen) in den 9. und 10. Schuljahrgängen den
Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich auf eine
spätere
Berufsausbildung ebenso wie auf ein späteres Studium
vorzubereiten.
Folgende Schwerpunkte sind möglich: Fremdsprachen, Wirtschaft,
Technik
sowie Gesundheit und Soziales.
Jede Realschule bietet mindestens
zwei Schwerpunkte an. Am Ende der Sekundarstufe I können an der
Realschule wie bisher alle Abschlüsse (Sekundarabschluss I –
Hauptschulabschluss, Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,
Erweiterter Sekundarabschluss I) erworben werden.
Erwerb der
allgemeinen Hochschulreife an Gesamtschulen nach zwölf Schuljahren
Mit
der Einführung des Abiturs nach zwölf Schuljahren auch an
Integrierten
Gesamtschulen werden die Schülerinnen und Schüler der
verschiedenen
allgemein bildenden Schulformen unter vergleichbaren Voraussetzungen
und zu vergleichbaren Schulzeiten die entsprechenden
Schulabschlüsse
erwerben können, ohne dabei die unterschiedlichen Schulformen mit
ihren
schulformspezifischen Besonderheiten zu vernachlässigen.
Schülerinnen
und Schüler, die etwas langsamer lernen, können auch
weiterhin das
Abitur nach 13 Schuljahren erreichen. Für sie gelten dann die
Regelungen wie für die Haupt- und Realschülerinnen und
-schüler, die am
Ende des 10. Schuljahrgangs den entsprechenden Abschluss erzielt haben,
der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
berechtigt und nach weiteren drei Schuljahren zum Abitur führt.
Volle
Halbtagsschulen
Die
im Lande noch bestehenden Vollen Halbtagsschulen sind zum Schuljahr
2010/2011 in "Verlässliche" Grundschulen umzuwandeln. Die mit
der
seinerzeitigen Einführung der Vollen Halbtagsschule verfolgten
Ziele,
die Grundschule zu einem Lern-, Handlungs-, Erfahrungs- und Lebensraum
auszugestalten, der den kindlichen Bedürfnissen in besonderem
Maße
entspricht, den Erziehungsberechtigten täglich gleich bleibende
und
verbindliche Anfangs-, und Schlusszeiten zu bieten und damit dem
Bedürfnis nach einer gesicherten Zeitplanung für Familien-
und
Berufsleben der Elternschaft Rechnung zu tragen, werden auch von den
"Verlässlichen" Grundschulen erreicht. Aus Gründen der
Gleichbehandlung
und zur Herstellung landesweit vergleichbarer Bedingungen ist die
Lehrerstundenzuweisung nach gleichen Kriterien vorzunehmen.
Der
Landtag hat im Juni 2009 die Einführung des Abiturs nach 12 Jahren
auch an den Gesamtschulen beschlossen. Kultusministerin Elisabeth
Heister-Neumann teilte am Freitag mit, dass die Entwürfe der
Verordnungen und Erlasse für die Umsetzung des Gesetzes fertig
gestellt
seien und in die Anhörung gehen. Die Entwürfe, wie die
Umsetzung der
gesetzlichen Regelungen erfolgen könne, wurden von einer
Arbeitsgruppe
erarbeitet, an der unter anderem auch Vertreter der Gesamtschulen und
der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschulen teilnahmen.
Kernelement
ist dabei, wie das Abitur nach 12 Jahren an allen
Gesamtschulen durchgeführt wird. Nach der neunten Klasse
entscheidet
der Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler, wer die
Einführungsphase der Oberstufe der Gesamtschule besucht.
Schülerinnen
und Schüler, die am Ende der neunten Klasse dieses
Leistungsniveau nicht erreichen, würden dann, wie auch an den
Haupt-
und Realschulen, die dafür vorgesehene 10. Klasse besuchen und
haben
die Chance, den Erweiterten Sekundarabschluss I zu erreichen. Hieran
anschließend gibt es wie bisher die Möglichkeit, das Abitur
über die
Fachgymnasien, die Gymnasien oder die Oberstufe der Gesamtschulen nach
drei weiteren Schuljahren zu erreichen.
"Die
Schulen erhalten eine Flexibilität bei der
Fachleistungsdifferenzierung in den Jahrgängen 5 bis 8", sagte
Heister-Neumann.
In
den nächsten sechs Wochen haben die Verbände Gelegenheit,
Stellung zu den Verordnungs- und Erlassentwürfen zu nehmen.
3.
Deutscher Lehrerverband Niedersachsen will zweigliedriges
Schulsystem
Für
die mittelfristige Einführung einer zweigliedrigen Schulstruktur
in Niedersachsen hat sich das Präsidium des Deutschen
Lehrerverbandes Niedersachsen (DLN) in einer Grundsatzerklärung
ausgesprochen.
Der
DLN, dem der Berufsschullehrerverband, der Philologenverband, der
Verband der Lehrer an Wirtschaftsschulen sowie der Verband
niedersächsischer Lehrkräfte (vormals
Realschullehrerverband), angehören, vertritt zusammen etwa 15.000
Lehrerinnen und Lehrer.
Aufgrund
zurückgehender Schülerzahlen und der Wünsche der Eltern
bei der Wahl der weiterführenden Schule nach der vierten Klasse
sei die bisherige Schulstruktur mit fünf verschiedenen Schulformen
im Sekundarbereich I nicht mehr haltbar, erklärte der DLN.
Künftig solle es daher nur noch zwei Schulformen nach der
Grundschule geben: eine neu zu gestaltende "Oberrealschule" und das
Gymnasium.
Diese
neue "Oberrealschule" soll nach Auffassung des DLN alle Schüler
zusammenführen, die bisher Haupt- und Realschulen besucht haben.
Sie soll ein neues Profil erhalten, das einerseits auf die erweiterten
Ansprüche von Industrie, Handwerk und Verwaltung vorbereitet,
andererseits aber auch Schülern mit entsprechenden Qualifikationen
ermöglicht, die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife nach
13 Schuljahren zu erwerben. Das Gymnasium soll sich an den
Anforderungen eines Hochschulstudiums orientieren und in 12 Jahren zum
Abitur führen.
Die
Gesamtschule, ob in integrierter oder kooperativer Form, stellt nach
Meinung des DLN-Präsidiums keine zukunftsfähige Alternative
dar. Integrierte Gesamtschulen hätten sich bei allen bisherigen
Leistungsuntersuchungen trotz aufwendiger Ausstattung als deutlich
weniger leistungsfähig als das gegliederte Schulwesen erwiesen.
Insbesondere die Einrichtung kleiner, d.h. vor allem dreizügiger
Gesamtschulen verschärfe die Gesamtproblematik der zu geringen
Leistungsfähigkeit dieser Schulform. Gymnasialfähige
Schüler seien in einer solchen Schule in viel zu geringer Zahl
vorhanden, um etwa ein differenziertes Fremdsprachenangebot auf
entsprechendem Niveau oder andere Wahlpflichtangebote entsprechend den
Fähigkeiten und Wünschen der Schüler anzubieten. Schon
heute gebe es im ländlichen Bereich Schulen, die sich
"Gesamtschule" nennen würden, obwohl es dort kaum Schüler mit
Gymnasialempfehlung gebe. Eine vorgebliche gymnasiale Bildung an
solchen Schulen laufe eindeutig auf einen Etikettenschwindel hinaus.
Eine
Schulstrukturreform, die zu geringerer Leistungsfähigkeit des
Schulwesens als bisher führe und damit die Zukunftschancen der
Schülerinnen und Schüler wesentlich beinträchtige,
könne sich Niedersachsen auf keinen Fall leisten, betonte das
DLN-Präsidium. Gleichzeitig begrüßte das Gremium alle
Bemühungen, ausgehend von dieser Grundtatsache zu einer
einvernehmlichen Lösung bei der Neuordnung der Schulstruktur zu
kommen.
Quelle: Pressemeldung des
DLV vom 12.10.2010
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Althusmann: „Oberschulen ermöglichen eine
langfristige Weichenstellung für Niedersachsen!"
Hannover. Kultusminister Dr.
Bernd Althusmann stellte am Dienstag im Niedersächsischen Landtag
eine langfristig tragfähige Schulstruktur vor. „Wir stellen damit
die Weichen für Niedersachsen richtig. Unsere Schulen werden mit
Blick auf den demografischen Wandel zukunftssicher aufgestellt,"
betonte der Minister:
Zum einen erhalten die Kommunen einen erweiterten
Gestaltungsspielraum zur Sicherung einer wohnortnahen Schulversorgung.
Zum anderen bieten wir Schülern und Eltern eine weitere Option auf
einen höchstmöglichen Bildungsabschluss. „Die Oberschule ist
ein attraktives Angebot, das individuell die beste Lösung für
jede Region sicherstellt. In erreichbarer Entfernung wird künftig
jeder Schulabschluss möglich sein. Zudem können unsere
erfolgreichen Gymnasien ihre gute Arbeit fortsetzen."
Ab der fünften Klasse soll es künftig
eine neue Oberschule mit zwei Angebotsprofilen geben. Ohne gymnasiales
Angebot kann die neue Schulform mindestens zweizügig, mit
gymnasialem Angebot mindestens dreizügig geführt werden: „Wir
wollen die Schulstrukturen behutsam fortentwickeln und bauen auf dem
vorhandenen System auf, ohne Bewährtes zu gefährden. Eine
Oberschule bündelt die Vorteile aus verschiedenen Schulformen. Wir
bieten den Schulträgern damit neue Möglichkeiten. Wichtig
bleibt: wir sichern auch künftig eine höchstmögliche
Durchlässigkeit und der freie Elternwille bleibt erhalten," so der
Minister weiter.
Die Oberschule kann damit anstelle organisatorisch
zusammengefasster Haupt- und Realschulen, sowie Kooperativer
Gesamtschulen geführt werden. Die Schulträger sind
berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Umwandlung vorzunehmen.
Bestehende Kooperative Gesamtschulen ohne gymnasiale Oberstufe
können auf Wunsch des Schulträgers in eine Oberschule
überführt werden.
Tragfähige und bewährte
selbständige Hauptschulen und selbständige Realschulen
können die Schulträger auch künftig fortführen.
Althusmann: „Das Gymnasium bleibt attraktive und
starke Schulform. Mit dem Vorhalten eines Gymnasiums durch alle
Schulträger und der Option auf Einführung der
dreizügigen Oberschule mit gymnasialem Angebot sichern wir
tragfähige Schulstrukturen für Niedersachsen."
Quelle:
Pressemitteilung des MK vom 26.10.2010
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