Grafschafter Schulgeschichte

Schöltien 

Wielen

Schule Hesepe 

1960

Gymnasium

Nordhorn 1960

Alte Schule Lage 

1691 - 1960

Schule Achterberg

ca. 1935

Schule Wilsum 

um 1900

Kirchschule Schüttorf um 1900

Einzelbericht zur Bildungspolitik
Schulpolitik in Niedersachsen

Gliederung
1.
Gesetz zur Änderung des niedersächsischen Schulgesetz vom 18. Juni 2009
2.
Einführung des G8 an Gesamtschulen
3. Deutscher Lehrerverband Niedersachsen will zweigliedriges Schulsystem
4. Schulreform in Niedersachsen (26.10.2010)

1. Gesetz zur Änderung des niedersächsischen Schulgesetz vom 18. Juni 2009

Die mit diesem Gesetz vorgenommen Änderungen des Niedersächsischen Schulgesetzes treten mit Wirkung vom 1. August 2010 in Kraft.

Weiterentwicklung der Hauptschule
Hauptschülerinnen und Hauptschüler erhalten künftig sowohl eine grundlegende Allgemeinbildung als auch eine individuelle Berufsorientierung sowie eine individuelle Schwerpunktbildung in der beruflichen Bildung bis hin zu einer beruflichen Grundbildung. Dabei erfolgt eine Verzahnung zwischen allgemein bildenden und berufsbildenden Inhalten. Hauptschulen arbeiten eng mit berufsbildenden Schulen zusammen. Berufsorientierung und Berufsbildung werden zum integralen Bestandteil der Arbeit in der Hauptschule; berufsbildende Inhalte sind Teil des Unterrichtsangebots, wobei an der Hauptschule weiterhin alle Abschlüsse des Sekundarbereichs I (Hauptschulabschluss, Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss, Sekundarabschluss I – Realschulabschluss und Erweiterter Sekundarabschluss I) erworben werden können.

Weiterentwicklung der Realschule
Realschülerinnen und Realschüler erhalten neben einer erweiterten Allgemeinbildung eine allgemeine Berufsorientierung. Des Weiteren eröffnet die Realschule durch Stärkung der Berufsorientierung und durch die Bildung von Schwerpunkten (Profilen) in den 9. und 10. Schuljahrgängen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich auf eine spätere Berufsausbildung ebenso wie auf ein späteres Studium vorzubereiten. Folgende Schwerpunkte sind möglich: Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales.
Jede Realschule bietet mindestens zwei Schwerpunkte an. Am Ende der Sekundarstufe I können an der Realschule wie bisher alle Abschlüsse (Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss, Sekundarabschluss I – Realschulabschluss, Erweiterter Sekundarabschluss I) erworben werden.

Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an Gesamtschulen nach zwölf Schuljahren
Mit der Einführung des Abiturs nach zwölf Schuljahren auch an Integrierten Gesamtschulen werden die Schülerinnen und Schüler der verschiedenen allgemein bildenden Schulformen unter vergleichbaren Voraussetzungen und zu vergleichbaren Schulzeiten die entsprechenden Schulabschlüsse erwerben können, ohne dabei die unterschiedlichen Schulformen mit ihren schulformspezifischen Besonderheiten zu vernachlässigen. Schülerinnen und Schüler, die etwas langsamer lernen, können auch weiterhin das Abitur nach 13 Schuljahren erreichen. Für sie gelten dann die Regelungen wie für die Haupt- und Realschülerinnen und -schüler, die am Ende des 10. Schuljahrgangs den entsprechenden Abschluss erzielt haben, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe berechtigt und nach weiteren drei Schuljahren zum Abitur führt.

Volle Halbtagsschulen
Die im Lande noch bestehenden Vollen Halbtagsschulen sind zum Schuljahr 2010/2011 in "Verlässliche" Grundschulen umzuwandeln. Die mit der seinerzeitigen Einführung der Vollen Halbtagsschule verfolgten Ziele, die Grundschule zu einem Lern-, Handlungs-, Erfahrungs- und Lebensraum auszugestalten, der den kindlichen Bedürfnissen in besonderem Maße entspricht, den Erziehungsberechtigten täglich gleich bleibende und verbindliche Anfangs-, und Schlusszeiten zu bieten und damit dem Bedürfnis nach einer gesicherten Zeitplanung für Familien- und Berufsleben der Elternschaft Rechnung zu tragen, werden auch von den "Verlässlichen" Grundschulen erreicht. Aus Gründen der Gleichbehandlung und zur Herstellung landesweit vergleichbarer Bedingungen ist die Lehrerstundenzuweisung nach gleichen Kriterien vorzunehmen.

2. Einführung des G8 an Gesamtschulen

Der Landtag hat im Juni 2009 die Einführung des Abiturs nach 12 Jahren auch an den Gesamtschulen beschlossen. Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann teilte am Freitag mit, dass die Entwürfe der Verordnungen und Erlasse für die Umsetzung des Gesetzes fertig gestellt seien und in die Anhörung gehen. Die Entwürfe, wie die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen erfolgen könne, wurden von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, an der unter anderem auch Vertreter der Gesamtschulen und der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschulen teilnahmen.

Kernelement ist dabei, wie das Abitur nach 12 Jahren an allen Gesamtschulen durchgeführt wird. Nach der neunten Klasse entscheidet der Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler, wer die Einführungsphase der Oberstufe der Gesamtschule besucht.

Schülerinnen und Schüler, die am Ende der neunten Klasse dieses Leistungsniveau nicht erreichen, würden dann, wie auch an den Haupt- und Realschulen, die dafür vorgesehene 10. Klasse besuchen und haben die Chance, den Erweiterten Sekundarabschluss I zu erreichen. Hieran anschließend gibt es wie bisher die Möglichkeit, das Abitur über die Fachgymnasien, die Gymnasien oder die Oberstufe der Gesamtschulen nach drei weiteren Schuljahren zu erreichen.

"Die Schulen erhalten eine Flexibilität bei der Fachleistungsdifferenzierung in den Jahrgängen 5 bis 8", sagte Heister-Neumann.

In den nächsten sechs Wochen haben die Verbände Gelegenheit, Stellung zu den Verordnungs- und Erlassentwürfen zu nehmen.


3. Deutscher Lehrerverband Niedersachsen will zweigliedriges Schulsystem 


Für die mittelfristige Einführung einer zweigliedrigen Schulstruktur in Niedersachsen hat sich das Präsidium des Deutschen Lehrerverbandes Niedersachsen (DLN) in einer Grundsatzerklärung ausgesprochen.

Der DLN, dem der Berufsschullehrerverband, der Philologenverband, der Verband der Lehrer an Wirtschaftsschulen sowie der Verband niedersächsischer Lehrkräfte (vormals Realschullehrerverband), angehören, vertritt zusammen etwa 15.000 Lehrerinnen und Lehrer.

Aufgrund zurückgehender Schülerzahlen und der Wünsche der Eltern bei der Wahl der weiterführenden Schule nach der vierten Klasse sei die bisherige Schulstruktur mit fünf verschiedenen Schulformen im Sekundarbereich I nicht mehr haltbar, erklärte der DLN. Künftig solle es daher nur noch zwei Schulformen nach der Grundschule geben: eine neu zu gestaltende "Oberrealschule" und das Gymnasium.

Diese neue "Oberrealschule" soll nach Auffassung des DLN alle Schüler zusammenführen, die bisher Haupt- und Realschulen besucht haben. Sie soll ein neues Profil erhalten, das einerseits auf die erweiterten Ansprüche von Industrie, Handwerk und Verwaltung vorbereitet, andererseits aber auch Schülern mit entsprechenden Qualifikationen ermöglicht, die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife nach 13 Schuljahren zu erwerben. Das Gymnasium soll sich an den Anforderungen eines Hochschulstudiums orientieren und in 12 Jahren zum Abitur führen.

Die Gesamtschule, ob in integrierter oder kooperativer Form, stellt nach Meinung des DLN-Präsidiums keine zukunftsfähige Alternative dar. Integrierte Gesamtschulen hätten sich bei allen bisherigen Leistungsuntersuchungen trotz aufwendiger Ausstattung als deutlich weniger leistungsfähig als das gegliederte Schulwesen erwiesen. Insbesondere die Einrichtung kleiner, d.h. vor allem dreizügiger Gesamtschulen verschärfe die Gesamtproblematik der zu geringen Leistungsfähigkeit dieser Schulform. Gymnasialfähige Schüler seien in einer solchen Schule in viel zu geringer Zahl vorhanden, um etwa ein differenziertes Fremdsprachenangebot auf entsprechendem Niveau oder andere Wahlpflichtangebote entsprechend den Fähigkeiten und Wünschen der Schüler anzubieten. Schon heute gebe es im ländlichen Bereich Schulen, die sich "Gesamtschule" nennen würden, obwohl es dort kaum Schüler mit Gymnasialempfehlung gebe. Eine vorgebliche gymnasiale Bildung an solchen Schulen laufe eindeutig auf einen Etikettenschwindel hinaus.

Eine Schulstrukturreform, die zu geringerer Leistungsfähigkeit des Schulwesens als bisher führe und damit die Zukunftschancen der Schülerinnen und Schüler wesentlich beinträchtige, könne sich Niedersachsen auf keinen Fall leisten, betonte das DLN-Präsidium. Gleichzeitig begrüßte das Gremium alle Bemühungen, ausgehend von dieser Grundtatsache zu einer einvernehmlichen Lösung bei der Neuordnung der Schulstruktur zu kommen.

Quelle: Pressemeldung des DLV vom 12.10.2010

Schulreform in Niedersachsen

Althusmann: „Oberschulen ermöglichen eine langfristige Weichenstellung für Niedersachsen!"

Hannover. Kultusminister Dr. Bernd Althusmann stellte am Dienstag im Niedersächsischen Landtag eine langfristig tragfähige Schulstruktur vor. „Wir stellen damit die Weichen für Niedersachsen richtig. Unsere Schulen werden mit Blick auf den demografischen Wandel zukunftssicher aufgestellt," betonte der Minister:

Zum einen erhalten die Kommunen einen erweiterten Gestaltungsspielraum zur Sicherung einer wohnortnahen Schulversorgung. Zum anderen bieten wir Schülern und Eltern eine weitere Option auf einen höchstmöglichen Bildungsabschluss. „Die Oberschule ist ein attraktives Angebot, das individuell die beste Lösung für jede Region sicherstellt. In erreichbarer Entfernung wird künftig jeder Schulabschluss möglich sein. Zudem können unsere erfolgreichen Gymnasien ihre gute Arbeit fortsetzen."

Ab der fünften Klasse soll es künftig eine neue Oberschule mit zwei Angebotsprofilen geben. Ohne gymnasiales Angebot kann die neue Schulform mindestens zweizügig, mit gymnasialem Angebot mindestens dreizügig geführt werden: „Wir wollen die Schulstrukturen behutsam fortentwickeln und bauen auf dem vorhandenen System auf, ohne Bewährtes zu gefährden. Eine Oberschule bündelt die Vorteile aus verschiedenen Schulformen. Wir bieten den Schulträgern damit neue Möglichkeiten. Wichtig bleibt: wir sichern auch künftig eine höchstmögliche Durchlässigkeit und der freie Elternwille bleibt erhalten," so der Minister weiter.

Die Oberschule kann damit anstelle organisatorisch zusammengefasster Haupt- und Realschulen, sowie Kooperativer Gesamtschulen geführt werden. Die Schulträger sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Umwandlung vorzunehmen. Bestehende Kooperative Gesamtschulen ohne gymnasiale Oberstufe können auf Wunsch des Schulträgers in eine Oberschule überführt werden.

Tragfähige und bewährte selbständige Hauptschulen und selbständige Realschulen können die Schulträger auch künftig fortführen.

Althusmann: „Das Gymnasium bleibt attraktive und starke Schulform. Mit dem Vorhalten eines Gymnasiums durch alle Schulträger und der Option auf Einführung der dreizügigen Oberschule mit gymnasialem Angebot sichern wir tragfähige Schulstrukturen für Niedersachsen."
Quelle: Pressemitteilung des MK vom 26.10.2010