|
Projekt
Regionale Kompetenzzentren (ProReKo)
Zur Schulausschusssitzung des Landkreises
am 16.2.2011 legt die Verwaltung die nachstehende Mitteilungsvorlage
vor:
"Im
September 2001
hatte der Nds. Landtag die Landesregierung aufgefordert, einen
fünfjähri-
gen
Schulversuch
„Berufsbildende Schulen in Niedersachsen als regionale
Kompetenzzentren
(ProReKo)“
durchzuführen.
Mit
dem Schulversuch
sollte erprobt werden, wie sich Berufsbildende Schulen in
Niedersachsen
zu
Qualifizierungszentren in den Regionen entwickeln können. Dazu
sollte Berufsbildenden
Schulen
die
Möglichkeit geboten werden, durch ein verändertes
Schulmanagement und eine
umfassende
Gesamtverantwortung für das Personal- und Finanzmanagement
modellhaft eine
wesentlich
größere
Selbstständigkeit zu erproben.
An
dem Schulversuch
haben von 2003 bis 2007 insgesamt 19 Berufsbildenden Schulen in Nie-
dersachsen
teilgenommen. Nach Beendigung des Projektes sind die Ergebnisse von
einer extra
gebildeten
Projektgruppe in einem Abschlussbericht zusammengefasst worden. Die
Projekt-
gruppe
empfahl dem
Kultusministerium, verschiedene erprobte Handlungsfelder auf alle Be-
rufsbildenden
Schulen in Niedersachsen zu übertragen.
Nach
Prüfung
der Vorschläge hat das Nds. Kultusministerium entschieden,
einige der Erpro-
bungsergebnisse
auf
alle Berufsbildenden Schulen in Niedersachsen zu übertragen.
Dazu wur-
de
das Nds.
Schulgesetz durch Gesetz vom 12.11.2010 geändert.
Im
Wesentlichen
ergeben sich für die Berufsbildenden Schulen ab dem 01.01.2011
hierdurch
folgende
Änderungen:
1.
Beteiligung
an Maßnahmen Dritter zur beruflichen Umschulung
Den
Berufsbildenden
Schulen wird gestattet, sich an den Bildungsangeboten- und Maß-
nahmen
Dritter zu
beteiligen und mit diesen zu kooperieren (z.B. Fortbildungen in Ko-
operation
mit
Innungen). Selbständige Fort- und Weiterbildungsangebote in
eigener
Trägerschaft
sind weiterhin nicht vorgesehen.
2.
Gemeinsames
Budget aus Landes- und Schulträgermitteln
Das
Land
Niedersachsen stellt den Berufsbildenden Schulen der Höhe nach
sehr um-
fangreiche
Mittel zu
eigenverantwortlichen Personalbewirtschaftung zur Verfügung.
Die-
se
Mittel sollen mit
den Mitteln des Schulträgers ein gemeinsames Budget bilden. Dazu
führt
das Land
derzeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Verhandlungen. Ziel
ist,
eine
Rahmenvereinbarung zu erarbeiten, die Mindeststandards hinsichtlich
des Um-
fangs,
der
Bewirtschaftungsregelungen und des Zeitraums für den Ausgleich
der Mittel
festlegt.
Erst
nach Vorliegen
dieser Rahmenvereinbarung sollen die Berufsbildenden Schulen in
Gespräche
mit
ihren jeweiligen Schulträgern eintreten, um die Bedingungen und
Mög-
lichkeiten
eines
gemeinsamen Budgets auszuloten.
Aus
den o.a. Gründen
ist frühestens im Haushaltsjahr 2012 mit einem gemeinsamen
Budget
zu rechnen.
Erste
Gespräche
mit den Berufsbildenden Schulen des Landkreises haben ergeben,
dass
von diesen
zunächst keine Erweiterung des Schulträgerbudgets
gewünscht
wird.
3.
Anpassung der
Schulverfassung für Berufsbildende Schulen
•
Abschaffung der
Fachkonferenzen
•
Veränderte
Zusammensetzung des Schulvorstandes (3/12 Schulleitung, 3/12
Lehrkräfte,
3/12 Schüler, 1/12 Erziehungsberechtigte, 2/12
außerschulische
Ver-
treter).
•
Verpflichtende Einrichtung eines Beirates als Beratungsorgan durch
außerschu-
lische
Vertreter.
4.
Verwaltungspersonal für Personal- und Finanzbewirtschaftung
Durch
die
Gesetzesnovelle wird die Rechtsgrundlage für die
Beschäftigung
von Verwal-
tungspersonal
für
die Personal- und Mittelbewirtschaftung an den Berufsbildenden Schu-
len
und deren
Finanzierung aus Mitteln des Landes geschaffen. Da den
Berufsbildenden
Schulen
bereit ab
2011 die umfangreichen Personalkostenmittel zur eigenen Bewirt-
schaftung
zur
Verfügung stehen, können sie ab sofort aus diesem Budget
auch Personal
zur
Personal- und
Mittelbewirtschaftung finanzieren.
Durch
Erlass vom
08.12.2010 wurde die Gewinnung dieser Verwaltungskräfte durch
das
Kultusministerium
wie folgt geregelt:
a)
Vorrangig ist
die Personalgewinnung von Landesbediensteten über die
Job-Börse.
b)
Ausschöpfung
aller Möglichkeiten, die Aufgaben durch eine geeignete
Einrichtung
der
öffentlichen
Verwaltung erledigen zu lassen, z.B. durch Abordnung oder Arbeit-
nehmerüberlassungsvereinbarung.
c)
Geling es nicht,
einen geeigneten Vereinbarungspartner zu gewinnen, dürfen Schu-
len
Verwaltungskräfte einstellen, die in einem unmittelbaren
Dienstverhältnis zum
Land
stehen.
Die
drei
Berufsbildenden Schulen des Landkreises beabsichtigen, je eine
Vollzeitkraft
als
Verwaltungskraft
zu gewinnen. Sie haben bereits wegen der Möglichkeit der
Abord-
nung
mit dem
Landkreis Kontakt aufgenommen. Die Gespräche darüber laufen
derzeit."
|