Grafschafter Schulgeschichte

Schöltien 

Wielen

Schule Hesepe 

1960

Gymnasium

Nordhorn 1960

Alte Schule Lage 

1691 - 1960

Schule Achterberg

ca. 1935

Schule Wilsum 

um 1900

Kirchschule Schüttorf um 1900

Aktuelles über Berufsschulen

Projekt Regionale Kompetenzzentren (ProReKo)

Zur Schulausschusssitzung des Landkreises am 16.2.2011 legt die Verwaltung die nachstehende Mitteilungsvorlage vor:

"Im September 2001 hatte der Nds. Landtag die Landesregierung aufgefordert, einen fünfjähri-

gen Schulversuch „Berufsbildende Schulen in Niedersachsen als regionale Kompetenzzentren

(ProReKo)“ durchzuführen.

Mit dem Schulversuch sollte erprobt werden, wie sich Berufsbildende Schulen in Niedersachsen

zu Qualifizierungszentren in den Regionen entwickeln können. Dazu sollte Berufsbildenden

Schulen die Möglichkeit geboten werden, durch ein verändertes Schulmanagement und eine

umfassende Gesamtverantwortung für das Personal- und Finanzmanagement modellhaft eine

wesentlich größere Selbstständigkeit zu erproben.

An dem Schulversuch haben von 2003 bis 2007 insgesamt 19 Berufsbildenden Schulen in Nie-

dersachsen teilgenommen. Nach Beendigung des Projektes sind die Ergebnisse von einer extra

gebildeten Projektgruppe in einem Abschlussbericht zusammengefasst worden. Die Projekt-

gruppe empfahl dem Kultusministerium, verschiedene erprobte Handlungsfelder auf alle Be-

rufsbildenden Schulen in Niedersachsen zu übertragen.

Nach Prüfung der Vorschläge hat das Nds. Kultusministerium entschieden, einige der Erpro-

bungsergebnisse auf alle Berufsbildenden Schulen in Niedersachsen zu übertragen. Dazu wur-

de das Nds. Schulgesetz durch Gesetz vom 12.11.2010 geändert.

Im Wesentlichen ergeben sich für die Berufsbildenden Schulen ab dem 01.01.2011 hierdurch

folgende Änderungen:

1. Beteiligung an Maßnahmen Dritter zur beruflichen Umschulung

Den Berufsbildenden Schulen wird gestattet, sich an den Bildungsangeboten- und Maß-

nahmen Dritter zu beteiligen und mit diesen zu kooperieren (z.B. Fortbildungen in Ko-

operation mit Innungen). Selbständige Fort- und Weiterbildungsangebote in eigener

Trägerschaft sind weiterhin nicht vorgesehen.

2. Gemeinsames Budget aus Landes- und Schulträgermitteln

Das Land Niedersachsen stellt den Berufsbildenden Schulen der Höhe nach sehr um-

fangreiche Mittel zu eigenverantwortlichen Personalbewirtschaftung zur Verfügung. Die-

se Mittel sollen mit den Mitteln des Schulträgers ein gemeinsames Budget bilden. Dazu

führt das Land derzeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Verhandlungen. Ziel ist,

eine Rahmenvereinbarung zu erarbeiten, die Mindeststandards hinsichtlich des Um-

fangs, der Bewirtschaftungsregelungen und des Zeitraums für den Ausgleich der Mittel

festlegt.

Erst nach Vorliegen dieser Rahmenvereinbarung sollen die Berufsbildenden Schulen in

Gespräche mit ihren jeweiligen Schulträgern eintreten, um die Bedingungen und Mög-

lichkeiten eines gemeinsamen Budgets auszuloten.

Aus den o.a. Gründen ist frühestens im Haushaltsjahr 2012 mit einem gemeinsamen

Budget zu rechnen.

Erste Gespräche mit den Berufsbildenden Schulen des Landkreises haben ergeben,

dass von diesen zunächst keine Erweiterung des Schulträgerbudgets gewünscht wird.

3. Anpassung der Schulverfassung für Berufsbildende Schulen

• Abschaffung der Fachkonferenzen

• Veränderte Zusammensetzung des Schulvorstandes (3/12 Schulleitung, 3/12

Lehrkräfte, 3/12 Schüler, 1/12 Erziehungsberechtigte, 2/12 außerschulische Ver-

treter).

• Verpflichtende Einrichtung eines Beirates als Beratungsorgan durch außerschu-

lische Vertreter.

4. Verwaltungspersonal für Personal- und Finanzbewirtschaftung

Durch die Gesetzesnovelle wird die Rechtsgrundlage für die Beschäftigung von Verwal-

tungspersonal für die Personal- und Mittelbewirtschaftung an den Berufsbildenden Schu-

len und deren Finanzierung aus Mitteln des Landes geschaffen. Da den Berufsbildenden

Schulen bereit ab 2011 die umfangreichen Personalkostenmittel zur eigenen Bewirt-

schaftung zur Verfügung stehen, können sie ab sofort aus diesem Budget auch Personal

zur Personal- und Mittelbewirtschaftung finanzieren.

Durch Erlass vom 08.12.2010 wurde die Gewinnung dieser Verwaltungskräfte durch das

Kultusministerium wie folgt geregelt:

a) Vorrangig ist die Personalgewinnung von Landesbediensteten über die Job-Börse.

b) Ausschöpfung aller Möglichkeiten, die Aufgaben durch eine geeignete Einrichtung

der öffentlichen Verwaltung erledigen zu lassen, z.B. durch Abordnung oder Arbeit-

nehmerüberlassungsvereinbarung.

c) Geling es nicht, einen geeigneten Vereinbarungspartner zu gewinnen, dürfen Schu-

len Verwaltungskräfte einstellen, die in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum

Land stehen.

Die drei Berufsbildenden Schulen des Landkreises beabsichtigen, je eine Vollzeitkraft

als Verwaltungskraft zu gewinnen. Sie haben bereits wegen der Möglichkeit der Abord-

nung mit dem Landkreis Kontakt aufgenommen. Die Gespräche darüber laufen derzeit."