Die
Oberschule
Eine Information aus dem Kultusministerium vom
30.11.2010
(einschl. Änderungen gemäß Beschluss vom
25.2.2011)
Die Oberschule im Detail
Auf Antrag des
Schulträgers kann die Oberschule ab
Schuljahresbeginn 2011/2012 beantragt werden.
Die Oberschule
kann in zwei Organisationsformen eingerichtet
werden:
o als
Oberschule ohne gymnasiales Angebot
o als
Oberschule mit gymnasialem Angebot
Oberschule ohne
gymnasiales Angebot mindestens zweizügig
o mindestens 52 Schülerinnen und
Schüler je
Schuljahrgang
Oberschule mit
gymnasialem Angebot mindestens dreizügig
o mindestens 79 Schülerinnen und
Schüler je
Schuljahrgang, davon 29 im gymnasialen Schulzweig
o gymnasiale Oberstufe: mindestens drei
Züge (54
Schüler) - entfällt nach Beschluss im Schulausschuss vom
25.2.2011
Die
Mindestschülerzahlen müssen über einen
Zeitraum von mindestens 10 Jahren vom Schulträger nachgewiesen
werden.
Die Oberschule
kann als teilweise gebundene
Ganztagsschule (an zwei Tagen) oder auch als offene Ganztagsschule
geführt
werden. Der
Ganztagsunterricht wird beginnend mit dem 5. Schuljahrgang vom
Errichtungszeitpunkt an
aufsteigend eingeführt.
Die Oberschule
kann künftig anstelle von Hauptschulen,
Realschulen, Haupt- und Realschulen und Kooperativen
Gesamtschulen geführt
werden (Einrichtung nur auf Antrag des Schulträgers).
Die Oberschule
kann neben dem Gymnasium als alleinige Schulform
geführt werden. Für jeden Schüler bleibt ein
Gymnasium
unter
zumutbaren Bedingungen erreichbar.
Das gymnasiale
Angebot an einer Oberschule kann nur mit
Zustimmung des für das Gymnasium zuständigen
Schulträgers
eingerichtet werden.
Der Übergang von
der Grundschule in die Oberschule erfolgt wie
bei den anderen weiterführenden Schulen auf der Grundlage
der
Schullaufbahnempfehlung, des Zeugnisses im 4. Schuljahrgang sowie einer
eingehenden Beratung der
Erziehungs-
berichtigten durch die Grundschule nach Entscheidung
der
Erziehungsberechtigten („freier Elternwille“).
Jede Oberschule
erhält eine halbe Stelle für eine
sozialpädagogische Fachkraft zur Unterstützung der
Lehrkräfte bei der
Durchführung
berufsorientierender und berufsbildender Maßnahmen sowie der
Wahrnehmung des
Erziehungsauftrags.
Die
Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte wird einheitlich auf
ca. 25,5 Wochenstunden festgelegt.
Die
Schülerhöchstzahl wird in Anknüpfung auf die
Höchstzahl in der zusammengefassten Haupt- und Realschule auf
28
festgelegt.
In der
Oberschule kann der Unterricht je nach
Organisationsform und Schuljahrgang
o überwiegend schulzweigbezogen (mehr als
50 % des
Unterrichts),
o kursdifferenziert in Form einer
äußeren
Fachleistungsdifferenzierung in den Kernfächern Deutsch, erste
Fremdsprache,
Mathematik und nach
Entscheidung der Schule in den Naturwissenschaften auf zwei, in der
Oberschule
mit
gymnasialem Angebot in der
Regel auf drei Niveaustufen, oder
o jahrgangsbezogen (gemeinsamer
Unterricht) erteilt werden.
Über die
Möglichkeiten der Organisation des Unterrichts in
den Schuljahrgängen entscheidet die Schule im Einvernehmen mit
dem
Schulträger.
Die Oberschule ohne
gymnasiales Angebot
In den
Schuljahrgängen 5/6 und 7/8 wird überwiegend
schulzweigbezogen, kurs-
differenziert oder jahrgangsbezogen unterrichtet.
Schuljahrgänge 9 und 10: Der Unterricht wird
überwiegend schulzweigbezogen
oder
kursdifferenziert erteilt.
Die zweite
Fremdsprache wird als Wahlpflichtfremdsprache ab dem
6. Schuljahrgang unterrichtet.
Zweizügige
Oberschule: Der Unterricht kann in allen
Fächern jahrgangsbezogen erteilt werden, die Schwerpunkte
des
jeweiligen Schulzweigs in den
Schuljahrgängen 9 und 10 sind zu beachten.
Die Oberschule mit
gymnasialem Angebot
In den ersten
beiden Schuljahrgängen (5/6) wird
überwiegend schulzweigbezogen, kursdifferenziert oder
jahrgangsbezogen
unterrichtet. In
den Schuljahrgängen 7 und 8 wird im gymnasialen Zweig
überwiegend schulzweigbezogen oder
kursdifferenziert
unterrichtet. In den Schuljahrgängen 9
und 10
wird im gymnasialen Zweig der Unterricht überwiegend
schulzweigbezogen
erteilt.
Die Teilnahme am
Unterricht in der zweiten Fremdsprache ist ab
dem 6. Schuljahrgang für Gymnasialschüler verpflichtend.
Sofern die
Oberschule eine gymnasiale Oberstufe
führt: Der Unterricht in den Schuljahrgängen 11 und 12
richtet sich nach den
Oberstufenregelungen und die Abiturprüfung nach
den Abiturprüfungsvorgaben (Zentralabitur)
des Gymnasiums.
(Diese
Möglichkeit entfällt nach Beschluss vom 25.2.2011)
Schwerpunktbildung im 9.
und 10 Schuljahrgang der
Oberschule
Eher berufspraktische
Elemente kommen zum Einsatz, und es gibt eine
enge Zusammenarbeit mit berufsbildenden Schulen
zurVorbereitung auf den
Eintritt in eine berufliche Ausbildung sowie den Übergang in das
berufsbildende
Schulwesen.
Einrichtung der
Profile „Technik“, „Wirtschaft“ und „Gesundheit und
Soziales“ zur Vorbereitung auf den Besuch einer
weiterführenden Schule im
berufsbildenden Schulwesen (Fachoberschule, Berufliches Gymnasium) oder
den Eintritt in
eine
berufliche Ausbildung; der Besuch einer gymnasialen
Oberstufe bleibt aber
weiterhin möglich.
Einrichtung des
Profils „Zweite Fremdsprache“ sowie Gestaltung des
10. Schuljahrgangs des Gymnasialzweigs zur Vorbereitung
auf den
Besuch der
gymnasialen Oberstufe oder den Eintritt in eine berufliche Ausbildung
oder in
eine weiterführende
berufsbildende Schule.
Abschlüsse
Es können alle
Abschlüsse erworben werden:
o
Hauptschulabschluss,
o Sekundarabschluss I –
Hauptschulabschluss,
o Sekundarabschluss I –
Realschulabschluss,
o Erweiterter Sekundarabschluss I.
Oberschule mit
Oberstufe: allgemeine Hochschulreife (Abitur)
oder schulischer Teil der Fachhochschulreife (entfällt)
Übergang und
Durchlässigkeit
In der
Oberschule ist der Wechsel zwischen den Schulzweigen
oder den fachleistungsdifferenzierten Kursen
(horizontaleDurchlässigkeit) und der
Übertritt am Ende der Oberschule in eine berufsbildende Schule
oder in die
gymnasialeOberstufe(entfällt) (vertikale
Durchlässigkeit) gewährleistet.
Damit kann der
schulische Teil der allgemeinen
Fachhochschulreife nach zwölf und die allgemeine Hochschulreife
nach zwölf
oder dreizehn Jahren
erworben werden. (entfällt)
Die
CDU setzt künftig auf Oberschulen
Nach
fünf Monaten Ringen hat die CDU auf dem Bundesparteitag in
Leipzig mit der Tradition des dreigliedrigen Schulsystems
gebrochen.
Sie setzt künftig auf Gymnasium
und Oberschule. Unter dem Dach
der Oberschule sollen Haupt- und Realschule vereint werden. In
Niedersachsen wird dies bereits praktiziert. Es gibt hier bereits 132
Oberschulen, teilte Ministerpräsident David McAllister auf dem
Bundesparteitag mit.
(GN,
16.11.2011)
|