Grafschafter Schulgeschichte

Schöltien 

Wielen

Schule Hesepe 

1960

Gymnasium

Nordhorn 1960

Alte Schule Lage 

1691 - 1960

Schule Achterberg

ca. 1935

Schule Wilsum 

um 1900

Kirchschule Schüttorf um 1900

Aktuelles über Schulen in der Grafschaft
Die Einführung der Oberschule in der Grafschaft Bentheim

1.
Information aus dem Kultusministerium vom 30.11.2010
(einschl. Änderungen gemäß Beschluss vom 25.2.2011)
 
Die Oberschule im Detail

  Auf Antrag des Schulträgers kann die Oberschule ab Schuljahresbeginn 2011/2012 beantragt werden.
  Die Oberschule kann in zwei Organisationsformen eingerichtet werden:
    o als Oberschule ohne gymnasiales Angebot 
    o als Oberschule mit gymnasialem Angebot
  Oberschule ohne gymnasiales Angebot mindestens zweizügig
    o  mindestens 52 Schülerinnen und Schüler je Schuljahrgang
  Oberschule mit gymnasialem Angebot mindestens dreizügig
    o  mindestens 79  Schülerinnen und Schüler je Schuljahrgang,  davon 29 im gymnasialen Schulzweig
    o  gymnasiale Oberstufe: mindestens drei Züge (54 Schüler) - entfällt nach Beschluss im Schulausschuss vom 25.2.2011
  Die Mindestschülerzahlen müssen über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren vom Schulträger nachgewiesen werden.
  Die Oberschule kann als  teilweise gebundene Ganztagsschule (an zwei Tagen) oder auch als offene Ganztagsschule geführt
    werden. Der Ganztagsunterricht wird beginnend mit dem 5. Schuljahrgang vom Errichtungszeitpunkt an aufsteigend eingeführt.
  Die Oberschule kann künftig anstelle von Hauptschulen, Realschulen, Haupt- und Realschulen und Kooperativen  
    Gesamtschulen  geführt  werden (Einrichtung nur auf Antrag des Schulträgers). 
 Die Oberschule  kann neben dem Gymnasium als alleinige Schulform geführt werden. Für jeden Schüler bleibt ein Gymnasium 
    unter zumutbaren Bedingungen erreichbar.
  Das gymnasiale Angebot an einer Oberschule kann  nur mit Zustimmung des für das Gymnasium zuständigen Schulträgers
    eingerichtet werden.
 Der Übergang von der Grundschule in die Oberschule erfolgt wie bei den anderen weiterführenden Schulen auf der Grundlage
    der Schullaufbahnempfehlung, des Zeugnisses im 4. Schuljahrgang sowie einer eingehenden Beratung der Erziehungs-
    berichtigten durch die Grundschule nach Entscheidung der Erziehungsberechtigten („freier Elternwille“).  
  Jede Oberschule erhält eine halbe Stelle für eine sozialpädagogische Fachkraft zur Unterstützung der Lehrkräfte bei der
    Durchführung berufsorientierender und berufsbildender Maßnahmen sowie der Wahrnehmung des Erziehungsauftrags.
 Die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte wird einheitlich auf ca. 25,5 Wochenstunden festgelegt.
 Die Schülerhöchstzahl wird in Anknüpfung auf die Höchstzahl in der zusammengefassten Haupt- und Realschule auf 28 
   festgelegt.
  In der Oberschule kann der Unterricht  je nach Organisationsform und Schuljahrgang
    o  überwiegend schulzweigbezogen (mehr als 50 % des Unterrichts), 
    o  kursdifferenziert in Form einer äußeren Fachleistungsdifferenzierung in den Kernfächern Deutsch, erste Fremdsprache,  
        Mathematik und nach Entscheidung der Schule in den Naturwissenschaften auf zwei, in der Oberschule mit
        gymnasialem Angebot in der Regel auf drei Niveaustufen, oder
     o  jahrgangsbezogen (gemeinsamer Unterricht) erteilt werden.
 Über die Möglichkeiten der Organisation des Unterrichts in den Schuljahrgängen entscheidet die Schule im Einvernehmen mit
   dem Schulträger.
 
Die Oberschule ohne gymnasiales Angebot
  In den Schuljahrgängen 5/6 und 7/8 wird überwiegend schulzweigbezogen, kurs-
    differenziert oder jahrgangsbezogen unterrichtet.
  Schuljahrgänge 9 und 10: Der Unterricht wird überwiegend schulzweigbezogen
    oder kursdifferenziert erteilt.
 Die  zweite Fremdsprache wird als Wahlpflichtfremdsprache ab dem 6. Schuljahrgang unterrichtet.
  Zweizügige Oberschule: Der Unterricht kann in allen Fächern jahrgangsbezogen erteilt werden, die Schwerpunkte des  
    jeweiligen Schulzweigs in den Schuljahrgängen 9 und 10 sind zu beachten.
 
Die Oberschule mit gymnasialem Angebot
  In den ersten beiden Schuljahrgängen (5/6) wird überwiegend schulzweigbezogen, kursdifferenziert oder  jahrgangsbezogen   
    unterrichtet. In den Schuljahrgängen 7 und 8 wird im gymnasialen Zweig überwiegend schulzweigbezogen oder kursdifferenziert
    unterrichtet. In den Schuljahrgängen  9 und 10 wird  im gymnasialen Zweig der Unterricht überwiegend schulzweigbezogen
    erteilt.
  Die Teilnahme am Unterricht in der zweiten Fremdsprache ist ab dem 6. Schuljahrgang für Gymnasialschüler verpflichtend.
  Sofern die Oberschule eine  gymnasiale Oberstufe führt: Der Unterricht in den Schuljahrgängen 11 und 12 richtet sich nach den
    Oberstufenregelungen und die Abiturprüfung nach den Abiturprüfungsvorgaben (Zentralabitur) des Gymnasiums.
     (Diese Möglichkeit entfällt nach Beschluss vom 25.2.2011)
 
Schwerpunktbildung im 9. und 10 Schuljahrgang der Oberschule
 Eher berufspraktische Elemente kommen zum Einsatz, und es gibt eine enge Zusammenarbeit mit berufsbildenden Schulen
   zurVorbereitung auf den Eintritt in eine berufliche Ausbildung sowie den Übergang in das berufsbildende Schulwesen.
 Einrichtung der Profile „Technik“, „Wirtschaft“ und „Gesundheit und Soziales“ zur Vorbereitung auf den Besuch einer
    weiterführenden Schule im berufsbildenden Schulwesen (Fachoberschule, Berufliches Gymnasium) oder den Eintritt in eine
    berufliche Ausbildung; der Besuch einer gymnasialen Oberstufe bleibt aber weiterhin möglich.
 Einrichtung des Profils „Zweite Fremdsprache“ sowie Gestaltung des 10. Schuljahrgangs des Gymnasialzweigs zur Vorbereitung
   auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe oder den Eintritt in eine berufliche Ausbildung oder in eine weiterführende
    berufsbildende Schule.
 
Abschlüsse
 Es können alle Abschlüsse erworben werden:
   o Hauptschulabschluss,
    o  Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss, 
    o  Sekundarabschluss I – Realschulabschluss, 
     o  Erweiterter Sekundarabschluss I. 
 Oberschule mit Oberstufe: allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder schulischer Teil der Fachhochschulreife  (entfällt)
 
Übergang und Durchlässigkeit
  In der Oberschule ist der Wechsel zwischen den Schulzweigen oder den fachleistungsdifferenzierten Kursen 
    (horizontaleDurchlässigkeit) und der Übertritt am Ende der Oberschule in eine berufsbildende Schule oder in die
     gymnasialeOberstufe(entfällt) (vertikale Durchlässigkeit) gewährleistet.
  Damit kann der schulische Teil der allgemeinen Fachhochschulreife nach zwölf und die allgemeine Hochschulreife nach zwölf
     oder dreizehn Jahren erworben werden. (entfällt)

2. Aussagen der Kreisverwaltung
    
(Schulausschusssitzung am 16.2.2011)

Der Landkreis hat als Träger der Schulentwicklungsplanung Prognosen über wahrscheinliche Entwicklungen der Schülerzahlen bis ins Jahr 2020 erstellt, um den Kommunen für künftige Beratungen zu diesem Thema Entscheidungshilfen an die Hand zu geben. So werden die Schülerzahlen in der Obergrafschaft bis zum Jahr 2020 um etwa ein Drittel zurückgehen, in Nordhorn beträgt der Rückgang 25% und in der Niedergrafschaft durchschnittlich etwa 20%. Sie finden hier auch die Prognose der Einschulungen in Klasse 5 von 2010 bis 2020, aufgestellt vom Landkreis Grafschaft Bentheim, die ausgedruckt werden können
Der Planungsstand in den Kommunen im Hinblick auf die Einführung von Oberschulen wurde im Rahmen einer Informations- und Diskussionsveranstaltung mit allen kommunalen Schulträgern der Grafschaft am 2.2.2011 im Kreishaus eruiert.  Demnach wird es zum Schuljahresbeginn 2011/2012 in der Grafschaft nicht zu Anträgen auf die Einrichtung einer Oberschule kommen. Man will die endgültige Verabschiedung des Gesetzes abwarten, bevor es dann für Folgejahre zu weiteren Überlegungen kommen soll.
Fünf von sieben Kommunen haben bereits zu erkennen gegeben, dass keine Planungen in Bezug auf die Einrichtung eines gymnasialen Zweiges existieren. Anders verhält es sich lediglich in der Samtgemeinde Schüttorf und in der Gemeinde Wietmarschen. In diesen Kommunen soll diese Diskussion geführt bzw. fortgesetzt werden. 
Der Landkreis müsste bei Einrichtung eines gymnasialen Zweiges aufgrund der vorhandenen gymnasialen Angebote in seiner Trägerschaft seine Zustimmung erteilen. Die Kommunen wurden darauf hingewiesen, dass
-  der demografische Wandel bspw. für die Obergrafschaft zur Folge hat, das die Zugänge zum 5. Jahrgang bis 2020 um etwa  
   ein Drittel einbrechen werden.
-  im Bereich der Obergrafschaft, aber auch im Lingener Raum, bewährte gymnasiale Strukturen existieren.
-  Entfernungen von Schüttorf nach Bad Bentheim oder von Lohne nach Lingen relativ gering sind. Die Zumutbarkeit, bestehende
   gymnasiale Angebote erreichen zu können, kann jedenfalls nicht in Frage gestellt werden.
-  größere Systeme ungleich größere pädagogische Möglichkeiten bieten als wenn eine Zerlegung in mehrere kleine Einheiten
    erfolgt.
-  insbesondere am Burg-Gymnasium in Bad Bentheim in den vergangenen Jahren durch den Schulträger erheblich investiert
    wurde, damit das Angebot für alle Obergrafschafter noch attraktiver wird.
Den Kommunen wurde dargelegt, dass es im Vorfeld von Entscheidungen eines breiten Diskussionsprozesses bedarf. Auch auf die Erforderlichkeit einer qualifizierten Elternbefragung wurde hingewiesen. Die Landesschulbehörde kann hierzu weitere Informationen geben.
Sollten die Beratungen in den Kommunen zu einer Antragstellung im Hinblick auf die Schaffung eines zusätzlichen gymnasialen Angebotes in der Grafschaft führen, wird darüber zu gegebener Zeit im Schulausschuss zu beraten sein.