Die Einführung der Oberschule in der
Grafschaft Bentheim
1. Information
aus dem Kultusministerium vom
30.11.2010
(einschl. Änderungen gemäß Beschluss vom
25.2.2011)
Die Oberschule im Detail
Auf Antrag des
Schulträgers kann die Oberschule ab
Schuljahresbeginn 2011/2012 beantragt werden.
Die Oberschule
kann in zwei Organisationsformen eingerichtet
werden:
o als
Oberschule ohne gymnasiales Angebot
o als
Oberschule mit gymnasialem Angebot
Oberschule ohne
gymnasiales Angebot mindestens zweizügig
o mindestens 52 Schülerinnen und
Schüler je
Schuljahrgang
Oberschule mit
gymnasialem Angebot mindestens dreizügig
o mindestens 79 Schülerinnen und
Schüler je
Schuljahrgang, davon 29 im gymnasialen Schulzweig
o gymnasiale Oberstufe: mindestens drei
Züge (54
Schüler) - entfällt nach Beschluss im Schulausschuss vom
25.2.2011
Die
Mindestschülerzahlen müssen über einen
Zeitraum von mindestens 10 Jahren vom Schulträger nachgewiesen
werden.
Die Oberschule
kann als teilweise gebundene
Ganztagsschule (an zwei Tagen) oder auch als offene Ganztagsschule
geführt
werden. Der
Ganztagsunterricht wird beginnend mit dem 5. Schuljahrgang vom
Errichtungszeitpunkt an
aufsteigend eingeführt.
Die Oberschule
kann künftig anstelle von Hauptschulen,
Realschulen, Haupt- und Realschulen und Kooperativen
Gesamtschulen geführt
werden (Einrichtung nur auf Antrag des Schulträgers).
Die Oberschule
kann neben dem Gymnasium als alleinige Schulform
geführt werden. Für jeden Schüler bleibt ein
Gymnasium
unter
zumutbaren Bedingungen erreichbar.
Das gymnasiale
Angebot an einer Oberschule kann nur mit
Zustimmung des für das Gymnasium zuständigen
Schulträgers
eingerichtet werden.
Der Übergang von
der Grundschule in die Oberschule erfolgt wie
bei den anderen weiterführenden Schulen auf der Grundlage
der
Schullaufbahnempfehlung, des Zeugnisses im 4. Schuljahrgang sowie einer
eingehenden Beratung der
Erziehungs-
berichtigten durch die Grundschule nach Entscheidung
der
Erziehungsberechtigten („freier Elternwille“).
Jede Oberschule
erhält eine halbe Stelle für eine
sozialpädagogische Fachkraft zur Unterstützung der
Lehrkräfte bei der
Durchführung
berufsorientierender und berufsbildender Maßnahmen sowie der
Wahrnehmung des
Erziehungsauftrags.
Die
Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte wird einheitlich auf
ca. 25,5 Wochenstunden festgelegt.
Die
Schülerhöchstzahl wird in Anknüpfung auf die
Höchstzahl in der zusammengefassten Haupt- und Realschule auf
28
festgelegt.
In der
Oberschule kann der Unterricht je nach
Organisationsform und Schuljahrgang
o überwiegend schulzweigbezogen (mehr als
50 % des
Unterrichts),
o kursdifferenziert in Form einer
äußeren
Fachleistungsdifferenzierung in den Kernfächern Deutsch, erste
Fremdsprache,
Mathematik und nach
Entscheidung der Schule in den Naturwissenschaften auf zwei, in der
Oberschule
mit
gymnasialem Angebot in der
Regel auf drei Niveaustufen, oder
o jahrgangsbezogen (gemeinsamer
Unterricht) erteilt werden.
Über die
Möglichkeiten der Organisation des Unterrichts in
den Schuljahrgängen entscheidet die Schule im Einvernehmen mit
dem
Schulträger.
Die Oberschule ohne
gymnasiales Angebot
In den
Schuljahrgängen 5/6 und 7/8 wird überwiegend
schulzweigbezogen, kurs-
differenziert oder jahrgangsbezogen unterrichtet.
Schuljahrgänge 9 und 10: Der Unterricht wird
überwiegend schulzweigbezogen
oder
kursdifferenziert erteilt.
Die zweite
Fremdsprache wird als Wahlpflichtfremdsprache ab dem
6. Schuljahrgang unterrichtet.
Zweizügige
Oberschule: Der Unterricht kann in allen
Fächern jahrgangsbezogen erteilt werden, die Schwerpunkte
des
jeweiligen Schulzweigs in den
Schuljahrgängen 9 und 10 sind zu beachten.
Die Oberschule mit
gymnasialem Angebot
In den ersten
beiden Schuljahrgängen (5/6) wird
überwiegend schulzweigbezogen, kursdifferenziert oder
jahrgangsbezogen
unterrichtet. In
den Schuljahrgängen 7 und 8 wird im gymnasialen Zweig
überwiegend schulzweigbezogen oder
kursdifferenziert
unterrichtet. In den Schuljahrgängen 9
und 10
wird im gymnasialen Zweig der Unterricht überwiegend
schulzweigbezogen
erteilt.
Die Teilnahme am
Unterricht in der zweiten Fremdsprache ist ab
dem 6. Schuljahrgang für Gymnasialschüler verpflichtend.
Sofern die
Oberschule eine gymnasiale Oberstufe
führt: Der Unterricht in den Schuljahrgängen 11 und 12
richtet sich nach den
Oberstufenregelungen und die Abiturprüfung nach
den Abiturprüfungsvorgaben (Zentralabitur)
des Gymnasiums.
(Diese
Möglichkeit entfällt nach Beschluss vom 25.2.2011)
Schwerpunktbildung im 9.
und 10 Schuljahrgang der
Oberschule
Eher berufspraktische
Elemente kommen zum Einsatz, und es gibt eine
enge Zusammenarbeit mit berufsbildenden Schulen
zurVorbereitung auf den
Eintritt in eine berufliche Ausbildung sowie den Übergang in das
berufsbildende
Schulwesen.
Einrichtung der
Profile „Technik“, „Wirtschaft“ und „Gesundheit und
Soziales“ zur Vorbereitung auf den Besuch einer
weiterführenden Schule im
berufsbildenden Schulwesen (Fachoberschule, Berufliches Gymnasium) oder
den Eintritt in
eine
berufliche Ausbildung; der Besuch einer gymnasialen
Oberstufe bleibt aber
weiterhin möglich.
Einrichtung des
Profils „Zweite Fremdsprache“ sowie Gestaltung des
10. Schuljahrgangs des Gymnasialzweigs zur Vorbereitung
auf den
Besuch der
gymnasialen Oberstufe oder den Eintritt in eine berufliche Ausbildung
oder in
eine weiterführende
berufsbildende Schule.
Abschlüsse
Es können alle
Abschlüsse erworben werden:
o
Hauptschulabschluss,
o Sekundarabschluss I –
Hauptschulabschluss,
o Sekundarabschluss I –
Realschulabschluss,
o Erweiterter Sekundarabschluss I.
Oberschule mit
Oberstufe: allgemeine Hochschulreife (Abitur)
oder schulischer Teil der Fachhochschulreife (entfällt)
Übergang und
Durchlässigkeit
In der
Oberschule ist der Wechsel zwischen den Schulzweigen
oder den fachleistungsdifferenzierten Kursen
(horizontaleDurchlässigkeit) und der
Übertritt am Ende der Oberschule in eine berufsbildende Schule
oder in die
gymnasialeOberstufe(entfällt) (vertikale
Durchlässigkeit) gewährleistet.
Damit kann der
schulische Teil der allgemeinen
Fachhochschulreife nach zwölf und die allgemeine Hochschulreife
nach zwölf
oder dreizehn Jahren
erworben werden. (entfällt)
2.
Aussagen der Kreisverwaltung
(Schulausschusssitzung
am 16.2.2011)
Der Landkreis hat als Träger
der Schulentwicklungsplanung Prognosen über wahrscheinliche
Entwicklungen der Schülerzahlen bis ins Jahr 2020 erstellt,
um den Kommunen für künftige Beratungen zu diesem Thema
Entscheidungshilfen an die Hand zu geben. So werden die
Schülerzahlen in der Obergrafschaft bis zum Jahr 2020 um
etwa ein Drittel zurückgehen, in Nordhorn beträgt der
Rückgang 25% und in der Niedergrafschaft durchschnittlich etwa
20%. Sie finden hier auch die Prognose
der
Einschulungen in Klasse 5 von 2010 bis 2020, aufgestellt vom Landkreis
Grafschaft Bentheim, die ausgedruckt werden können
Der Planungsstand in den Kommunen im Hinblick auf
die Einführung von Oberschulen wurde im Rahmen einer
Informations- und Diskussionsveranstaltung mit allen kommunalen
Schulträgern der Grafschaft am 2.2.2011 im Kreishaus
eruiert. Demnach wird es zum Schuljahresbeginn 2011/2012 in der
Grafschaft nicht zu Anträgen auf die Einrichtung einer
Oberschule kommen. Man will die endgültige Verabschiedung des
Gesetzes abwarten, bevor es dann für Folgejahre zu weiteren
Überlegungen kommen soll.
Fünf von sieben
Kommunen haben bereits zu erkennen gegeben, dass keine Planungen in
Bezug auf die Einrichtung eines gymnasialen Zweiges existieren.
Anders verhält es sich lediglich in der Samtgemeinde
Schüttorf und in der Gemeinde Wietmarschen. In diesen Kommunen
soll diese Diskussion geführt bzw. fortgesetzt werden.
Der Landkreis müsste bei Einrichtung eines
gymnasialen Zweiges aufgrund der vorhandenen gymnasialen Angebote
in seiner Trägerschaft seine Zustimmung erteilen. Die Kommunen
wurden darauf hingewiesen, dass
- der
demografische Wandel bspw. für die Obergrafschaft zur Folge hat,
das die Zugänge zum 5. Jahrgang bis 2020 um etwa
ein Drittel
einbrechen werden.
- im Bereich der
Obergrafschaft, aber auch im Lingener Raum, bewährte gymnasiale
Strukturen existieren.
- Entfernungen von
Schüttorf nach Bad Bentheim oder von Lohne nach Lingen relativ
gering sind. Die Zumutbarkeit, bestehende
gymnasiale Angebote
erreichen zu können, kann jedenfalls nicht in Frage gestellt
werden.
- größere Systeme ungleich
größere pädagogische Möglichkeiten bieten als
wenn eine Zerlegung in mehrere kleine Einheiten
erfolgt.
-
insbesondere am Burg-Gymnasium in Bad Bentheim in den vergangenen
Jahren durch den Schulträger erheblich investiert
wurde,
damit das Angebot für alle Obergrafschafter noch attraktiver
wird.
Den Kommunen wurde dargelegt, dass es im Vorfeld
von Entscheidungen eines breiten Diskussionsprozesses bedarf.
Auch auf die Erforderlichkeit einer qualifizierten Elternbefragung
wurde hingewiesen. Die Landesschulbehörde kann hierzu
weitere Informationen geben.
Sollten die Beratungen in
den Kommunen zu einer Antragstellung im Hinblick auf die Schaffung
eines zusätzlichen gymnasialen Angebotes in der Grafschaft
führen, wird darüber zu gegebener Zeit im
Schulausschuss zu beraten sein.
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