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Eine Lehrerwahl im Jahre
1726
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von
Heinrich Specht
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Vorbemerkung:
Bis 1700 besetzte der Rat die Schulstelle
an der Stadtschule in Nordhorn allein, danach
besorgten der Rat und das Konsistorium des Kirchspiels, in dem auch
Vertreter der Landgemeinden sitzen, dies gemeinsam. Dies führt oft
zu Auseinandersetzungen, wie das nachstehende Beispiel zeigt:
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Im Spätsommer des Jahres 1726 starb in Nordhorn Johannes Jodocus
Westenberg, der 1705 von seinem betagten Vorgänger. Bernhardus van
Schoppinga, das Amt eines Lehrers in der Stadt übernommen
hatte. Nun galt es wieder "sonder
vleeschlyke driften, haat of nyd ... uit den besten den bequamsten"
zu wählen.
(Hinweis: Die Zitate
stammen aus dem Kgl. Staatsarchiv Aurich.)
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Auf den Bauernschaften und in Schüttorf regelten diese und andere
Angelegenheiten der Schule die Vertreter der politischen Gemeinde, in
Nordhorn und den übrigen Städten und Dörfern des Kreises
der Kirchenrat. Er setzte sich in Nordhorn auf Anordnung des Grafen von
Bentheim damals aus zwei Geistlichen: J.H. Nordbeck und Franzen, 2
Stadtkirchenräten: J.
Engelbert und G.B.Stülen,
4
Bürgermeistern: C.
Strick, E. Hubert,
R. Grych und J. ten Winkel, 2
Provisoren: E. van Almelo
und H. Averesch und
aus 2 Kirchenräten
der 5 Bauerschaften Hesepe, Altendorf, Frensdorf, Bakelde und Bimolten
zusammen. Am 4. September einigten sich die
20 Consistorialen des Kirchspiels, das Schulgeschäft am 28.
Oktober in üblicher Weise vornehmen zu wollen. Bis auf den "ouden
Huismann van Baakholt"
erschienen sie am festgesetzten Tage alle, was uns das große
Interesse, das sie der Wahl entgegenbrachten, vermuten lässt.
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Die Kirchenräte vom Lande
wählten geschlossen den Chirurgen Swyghuisen, die Vertreter
der
Stadt den Bremer Unterlehrer Lohmann. Swyghuisen bekam 9,
Lohmann 10 Stimmen.
Somit war Lohmann gewählt und
mit auffälliger Eile suchten die Interessenten beim Oberkirchenrat
um die Bestätigung seiner Wahl nach, die sie denn auch bereits am
29. in der Tasche hatten.
Die unterlegene stattliche
Minderheit gab sich mit dem Resultat der Wahl keineswegs zufrieden. Sie
bekämpften mit einer Leidenschaft das Ergebnis vom 28. Oktober,
wie
sie nur ganz erregten Wahlkämpfen nachzittert, und die Hetzereien
in der Gemeinde schufen die Atmosphäre für einen Vorgang, wie
er sich vor und nach 1726 im Orte nicht wieder abgespielt haben
dürfte.
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"Nach vorangegangener
complottir und Besaufung in denen Wirthshäusern drangen einige
Heißsporne der Bauernschaften unterm Gottesdienst in die Kirche
ein, schoben die Bürgermeister, die eine Revolte zu vermeiden
suchten, beiseite, zerrten Lohmann
vom Organistensitz und ließen ihren Kandidaten die Orgel spielen.
Dann stellten sie sich schützend vor das Instrument, das sie als
ihr Eigentum betrachteten, und wenn nicht diese (die Bürgermeister
und Lohmann) aus
Ehrerbietung vorm Gottesdienst sich sanftmütig aufgeführt
hätten, leicht ein Blutbad hätte entstehen können".
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Um den
Streit zwischen Stadt und Land zu schlichten, berief der Vorsitzende
des Oberkirchenrates, Adolf
Heinrich Graf von Rechtern aus Almelo, am 28. November 1726 eine
Versammlung der Mitglieder des Ober- und Unterkirchenrates auf den 3.
Dezember nachmittags 2 Uhr zu einer Versammlung ein. In einem Brief,
den Pastor Nordbeck
am 1. Dezember von der Kanzel verlas, ermahnte er ernstlich die
Bauenschaftskonsistorialen "sigh to ondhouden van
feiteleikheyden". Nach den vorausgegangenen
Tätlichkeiten im Gotteshause erschien ihm das nicht
überflüssig.
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Auf der Verständigungskonferenz in Nordhorn am 3. Dezember
überreichten ihm die Wähler von Swyghuisen ein langes
Schreiben in hochdeutscher Sprache, aus dem die tiefere Ursache ihres
Unwillens gegen die Stadt zu ersehen ist.
Da sie die "onera
als Reparation der Kirche unterhalt und sonstige unkösten, ohne
das die Stadt Nordhorn dazu einen heller contribuiret, allein abtragen
müsse, da ihnen die Pflicht obliegt, säumige Zahler - wie
letzthin die Altendorfer - auf dem kostspieligen Wege des Prozesses zur
Leistung ihrer Beiträge zu zwingen, sind sie fest davon
überzeugt, daß die Kirche zu Nordhorn nicht eine
städtische, noch mit den Bauern und Bürgern gemeinsame,
sondern diesen (den Bauernschaften) allein zugehörige Kirche
ist
... Sie (die Nordhorner) müssen sich nicht befremden, ja sie wissen es selbst
wohl, daß sie in der Kirche ... nicht mehr recht haben als etwa
die Bürgermeister zu Schüttorf und Neuenhaus. Sie
können und mögen darin gehen, Gottes Wort anhören, es
wird die Thüre" ihnen ebenso wenig geschlossen, wie
man
sie sonst irgend jemanden aus der weiten Welt schließt.
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Mit geheimer Genugtuung und Schadenfreude erinnern sich die Nordhorner
an einen Vorfall im Jahre 1695. Als die Stadt damals ihre "insignis in
der Kirche ohne Vorwissen und Bewilligung der Kirchspielleuthe
platzierte", ließen die Bauern sie schleunigst entfernen, da
sie dieselben "in ihrer Kirche" nicht dulden wollten. Ihnen gehört also die Kirche, sie tragen alle Lasten und wollen
infolgedessen auch den Organisten wählen und zwar allein, ohne
Beteiligung der Bürgerschaft. Der Schlusssatz ihrer Eingabe
deutet noch die Temperatur der Kampfeshitze an, in die sie der Streit
versetzt hat. Dort heißt es: "Bauernmänner
wollen lieber Hab
und Gut verlieren, als ein praejudicium zum Nachteil ihrer posteritet
erdulden".
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Nordhorn besaß nun ohne Zweifel ein größeres Interesse
an der Besetzung der Stelle als die Bauerschaften, da nämlich der
Organist im Hauptamt der Lehrer ihrer Kinder und dazu noch
Stadtsekretär war. Lohmann hatte ihnen "met de Daat betoont,
dat Hy de anderen int Schryven, Rekenen, Singen, Orgelslaan seer verre
overtreft, en ook de Hoogduittsche Taale (daer haare Stadt ten hoogsten
gelegen ist) vollkomen en der Holandsche Sprache vry wel ervaren, el
darenboven en Jungman ist".
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Diese Vorzüge sicherten ihm die Stimmen der Städter im
Kirchenrat und veranlassen letzten gegenüber den Bauern, ihren
Standpunkt zu wahren.
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In ihrer Gegenschrift weisen sie darauf hin, dass das Gotteshaus
in Nordhorn keineswegs eine Bauernschaftskirche ist. Die Vertreter der
Stadt haben stets in Gemeinschaft mit denen der Landgemeinden das
geistliche Regiment ausgeübt und die Kirchengüter verwaltet.
Ein alter Brauch verpflichtet freilich die Bauern zur Zahlung aller
Reparaturkosten für Orgel und Kirche; Nordhorn hat sich aber immer
willig gezeigt, auf ihr Ansuchen ihnen mit Beihülfe unter die Arme
zu greifen. Wenn die Bauern über drückende Lasten seufzen,
dann entbehrt das Jammern jeder Ursache. "Die Kirche nimmt
jährlich 149 Gulden ein; dazu kommen 20 Gulden und 4 Stüber
Pachtgelder aus Ländereien und 120 Gulden kommuniegeld, macht
zusammen 289 Gulden 4 Stüber. In diese Summe ist als Leistung der
Landgemeinden nur das wenige enthalten, was sie zum Kommuniegelde
beigesteuert haben".
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Wenn die Bauernschaftsvertreter behaupten, auch die meisten Bürger
von Nordhorn wünschten Lohmann
als Lehrer und Organisten nicht, so
ist das von der Wahrheit entfernt wie der Tag von der Nacht, und wenn
sie darüber klagen, dass Lohmann kein Grafschafter
sondern ein
uitlander
ist, so weisen sie darauf hin, dass seine Wiege im
Tecklenburgischen gestanden hat, und Tecklenburg seit den Tagen Arnold
II. mit der Grafschaft zu einer religiösen Gemeinschaft
gehört. Zudem sind Lohmanns Vorfahren viele Jahrzehnte Lehrer und
Pfarrer im Kreise gewesen. Obwohl in
jener Zeit von verschiedenen Seiten die Bevorzugung inländischer
Kandidaten bei Wahlen gefordert wurde, so hatte der Umstand, dass
Lohmann kein
vollgültiger Grafschafter war, für die
Stellungnahme der Bauern bei der Wahl recht geringe Bedeutung.
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Ihnen kam es in erster Linie darauf an, bei dieser Gelegenheit die
Stadt zur Übernahme von Lasten zu nötigen, die freiwilligen
Leistungen derselben in Pflichtleistungen umzuwandeln. ...
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Nordhorn wusste jedoch auch diesmal wieder seine Vorteile zu
wahren. Lohmann hatte
am 28. Oktober die Mehrzahl der Stimmen auf sich
vereinigt und die Stadt vom Oberkirchenrat die erforderliche
Bestätigung der Wahl erlangt. Und da das Recht des Buchstabens auf
Seiten der Nordhorner war, konnte der Graf von Rechtern am 3. Dezember
nach der Besprechung mit den streitenden Parteien auch nur das Ergebnis
vom 28. Oktober unterstreichen und Lohmann abermals
beauftragen:
"De Kinderen, (de)
des Soomers viermal, gelyk vorhennde
gewoonte is geweest, en des winters twee malen ter Schoolen gaen, the
onderwysen in het lesen, met de Spelden (Buchstabieren), Schryven, Rekenen, de kleinen Vragen de Kinderen nae vermoege te verstaan
geven,
en vor all goede Disciplin houden, het morgen en aventgebet te leren,
also ook goede manieren ... van jonk op an dien Grooten God moge gewent
worden".
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Freilich fehlte nun immer noch eins, nämlich die
Confirmation der Wahl durch den Grafen von Bentheim. Nach dem Vergellyk vom 1.
November 1701 musste dieser dieselbe innerhalb eines Monats
bestätigen, ganz gleich, welche Wünsche er persönlich
in bezug auf die Besetzung der Stelle hegte. Ihm, dem
katholischen Landesherrn, hatte man in dem bekannten Übereinkommen
von 1701 in Schul- und Kirchensachen nur einige Scheinrechte gelassen.
Um dem Grafen Übergriffe unmöglich zu machen, oder doch aufs
äußerste zu erschweren, wählte die Bentheimer
Landeskirche stets einen angesehenen Holländer, der über Sitz
und Stimme im holländischen Landtag verfügte, zum
Vorsitzenden des Oberkirchenrates, damit er vermeintlichen oder
wirklichen Beschwerden der Grafschafter über ihre Regierung
persönlich Nachdruck verschaffen konnte, denn Holland war die
Garantiemacht des Vertrages. ...
Die Bauernschaftskonsistorialen kannten selbstverständlich die
Abmachungen von 1701. Wenn sie sich trotzdem hinreißen
ließen, beim Grafen die Bestätigung der Wahl zu
hintertreiben, so spricht daraus einerseits ihr tiefer Hass gegen die
Stadtleute, andererseits läßt es auch die Hoffnung
durchschimmern, das "weltliche Regiment" werde trotz böser
Erfahrungen die Gelegenheit nutzen, um zum eigenen und ihrem Vorteil in
den kirchlichen Angelegenheiten des Landes die Hand ins Spiel zu
bekommen.
Der Graf folgte anfangs anscheinend der Lockung, bei dem Streit der
lachende Dritte zu sein, denn er zögerte die Bestätigung der
Wahl über die ihm zugebilligte Frist hinaus, so daß sich der
Oberkirchenrat veranlaßt sah, unter Darlegung seines
Rechtsstandpunktes, ihn an die in Frage kommende Bestimmung des Vergelyks zu
erinnern.
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Darauf schickte der Graf, der sich von einem Kampf mit dem
Oberkirchenrat
im Hinblick auf dessen Verbündeten keinen Erfolg versprach,
nachfolgendes Schreiben:
"Ihro
Curfürstl. Durchlaucht zu Cölln, als von Ihro Kayserl.
Majestät gnädigst angeordneter Administrator der Grafschaft
Bentheim, unser gnädigster Curfürst und Herr, haben den Johan
Gerhard Lohmann die wegen Schulmeister- und Organistendienstes zu
Nordhorn unterthänigst begehrte Confirmation kraft dieses
gnädigst ertheilet und committieren, dero Richter zu Nordhorn,
doctor Riccius, dieserhalb das gehörige zu verfügen.
Uhrkundl.
Curfürstl. gnädigst Handzeichen und Secret insigels.
Bonn, 20. May
1727
Clemens August"
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Der Ausgang des Zwistes befriedigte die Landgemeinden nicht.
Geschwätzige Zungen erklärten, der Graf von Rechtern habe
sich von den Nordhornern bestechen lassen. Das traf den Vorsitzenden
des
Oberkirchenrates an einer empfindlichen Stelle und er verklagte am
27.11.1727 einen Landwirt aus Frensdorf als den Rädelsführer
der "Godelosen
Eerdieve" . Jedoch der frühzeitige Tod des
Angeklagten machte dem persönlichen Streit ein Ende, der ja in der
Regel den sachlichen zu begleiten pflegt, wie der Schatten dem
Gegenstand im Licht.
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Der Wunsch nach Änderung der überkommenen Verhältnisse
schwieg auch nach der Wahl in den Bauernschaften nicht. Durch
Widerspenstigkeit hoffte man, die Städter mürbe zu machen, so
verweigerte man z.B. Lohmann den Lohn für das Orgelspiel vor und
nach der Trauung (12 Stüber).
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Am 20.6.1740 führte sie denn auch endlich der mit Zähigkeit
fortgesetzte Kampf ans Ziel ihres Wollens.
Damals willigte die Stadt in einem Vertrag, demzufolge sie in Zukunft
1/4 der Kosten, die die Reparaturen an der Kirche, am Pastoren- und
Küsterhaus verursachen würde, auf sich nehmen wollte. Die
Bauern erklärten sich gleichzeitig zu unentgeltlichen
Dienstleistungen mit Pferden innerhalb des Kirchspiels bereit.
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So ging die Uhr wieder einmal recht, und eine Zwistquelle war verstopft.
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Quelle:
Heinrich Specht, Handschriftliches Original im Archiv der Stadt
Nordhorn, Kopie in der Altendorfer Schule;
siehe auch: Nordhorn,
Geschichte einer Grenzstadt, Seite 132 - 136, Das Bentheimer Land XXII,
2. Auflage, 1979
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