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Schulleben in Neuenhaus
(Ende 17.
Jahrhundert - Abschrift aus der Schulchronik) |
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Deutsche Übersetzung von Jan Kortmann |
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Am 5. November 1681 wurden die Schullehrer Probstinck und Reimerinck vom Konsistorium
ermahnt, wie sie sich in ihrem Dienst zu verhalten haben. |
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Am 3. Februar 1682 wurde der Lohn (das Gehalt) des Schullehrers Jan Reimerinck aufgebessert
durch zwei Müdden Roggen und fünf Reichstaler, die ihm
jährlich von den derzeitigen Diakonen ausgehändigt werden. |
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4. Pastor Metelerkamp
und Probstinck
beklagten sich darüber, dass ihr Lohn bezüglich
der Schule schlecht ausbezahlt würde. Daraufhin wird beschlossen,
dem Lohnpflichtigen und dem Kirchenrat mit Ernst die Bezahlung
aufzulegen. |
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7.10.1682 Der Bau der Schule ist an Jan Mensink vergeben, und
da derselbe damit sehr im Verzug ist, wird er ermahnt (aufgefordert),
den Bau fortzusetzen. |
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2.12. Es wird nochmals darüber geklagt, dass der
Schulbau zu langsam vorangeht. |
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3.3.1683 Dem Zimmermann Jan Mensinck soll
mitgeteilt werden, dass, wenn er den (Schul) Bau nicht in der
vorgeschriebenen Weise fertig stellt, die bereits empfangenen Pfennige
zurückzahlen muss. |
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6.1.1683 5. Da Meister Jan Mensinck den Schulbau
nicht in der vorgeschriebenen Weise ausgeführt hat, da die Balken
und Pfosten zu kurz sind, so ist es für gut befunden, dass
die Herren Bürgermeister das Holzwerk (Gebinde) ansehen und
ausmessen lassen. |
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3.4.1683 Die Schulbediensteten (Lehrer) Pröbsting und Weerning haben auf die
große Gefahr hingewiesen, die von der Baufälligkeit ausgeht,
ein Meister (Zimmermeister) solle das besichtigen und beurteilen. |
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2.8.1684 Es wird darüber geklagt, dass Herr Probsting es versäumt,
die Jugend (Schüler) zu unterrichten, da sie zeitweise dem
Unterricht fernbleiben. Dafür soll er ernstlich zensiert werden. |
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1.5.1686 Pastor Metelerkamp
wird angewiesen, Lehrer Pr.
(Pröbstink) daran
zu erinnern, seine Pflichten in der Institution (Schule)
pünktlicher wahrzunehmen. Die störenden (lärmenden)
Kinder soll er rigoroser bestrafen, damit der Ärger in der Kirchen(gemeinde) aufhört. |
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5.7.1686 Herr P.
soll ernstlich an seine Amtspflichten erinnert werden, da die ganze
bürgerliche Gemeinde sich über seine Nachlässigkeit
beklagt. |
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7.8.1686 Herr P.
wird ins Konsistorium vorgeladen. |
| Quelle: Schulchronik der Ev. Volksschule
Neuenhaus |