Grafschafter Schulgeschichte

Schöltien 

Wielen

Schule Hesepe 

1960

Gymnasium

Nordhorn 1960

Alte Schule Lage 

1691 - 1960

Schule Achterberg

ca. 1935

Schule Wilsum 

um 1900

Kirchschule Schüttorf um 1900

Einzelbericht zur Bildungspolitik
Hygieneleitfaden für die Verpflegung an Schulen

Das Ganztagsangebot an Schulen in der Grafschaft Bentheim steigt stetig und der Bedarf einer Mittagsverpflegung nimmt immer mehr zu. Der „Hygieneleitfaden für die Verpflegung an niedersächsischen Schulen“ wurde der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Lebensmittelüberwachung des Landkreises Grafschaft Bentheim hat in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, verschiedenen Kommunen und der Verbraucherzentrale einen Hygieneleitfaden für Niedersachsen entwickelt. Der Leitfaden soll den an der Schulverpflegung beteiligten Personen einen Überblick über die zu beachtenden Rechtsvorschriften bieten und dabei eine Hilfestellung zur praxisnahen Rechtsauslegung geben. Ergänzend werden einfache Vorlagen und Beispiele für notwendige Dokumentationen zur Verfügung gestellt und Empfehlungen für weitergehende Informationsmöglichkeiten gegeben.

Der Hygieneleitfaden wird von der Niedersächsischen Landesschulbehörde an alle niedersächsische Schulen verteilt und steht als Download zur Verfügung:

Hygieneleitfaden für die Verpflegung an niedersächsischen Schulen

Ziel der Schulverpflegung ist es, vielseitig, ausgewogen und bedarfsgerecht zu sein, sowie in bestmöglicher Qualität bereitgestellt zu werden.
Nur der sachgerechte Umgang mit Lebensmitteln führt zu einer gesunden und sicheren Ernährung in der Schulverpflegung. Die Lebensmittelherstellung und –abgabe in den Schulen ist an gesetzliche Rahmenbedingungen geknüpft, die u. a. den Schutz der kleinen und großen Verbraucher zum Ziel haben. Im Gegensatz zum Schulbrot alter Art, das zu Hause zubereitet und mitgegeben wird, kann die Essensausgabe in der Schule, egal ob ehrenamtlich von Eltern organisiert und durchgeführt oder von der Schule einer Cateringfirma übertragen, nicht dem häuslichen privaten Bereich zugeordnet werden. Damit unterliegt die Schulverpflegung den Bestimmungen des Lebensmittelrechts, das von dem Lebensmittelunternehmer ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit der Verbraucher fordert.

Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. In der Verordnung werden die Mindestanforderungen für den Umgang mit Lebensmitteln außerhalb des privaten häuslichen Bereichs vorgeschrieben. Praxisrelevante Kernpunkte der Verordnung sind die Einhaltung allgemeiner Hygieneanforderungen, die Einführung eines betriebseigenen Kontrollsystems und die Mitarbeiterschulung. Die Lebensmittelunternehmer tragen die Verantwortung für die Sicherheit der abgegebenen Speisen.

Schulen, die Essen an Kinder ausgeben, unterliegen dieser Verordnung. Im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung üben sie eine mit der Verarbeitung und/oder dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit aus und sind damit Lebensmittelunternehmen. Als Lebensmittelunternehmer im Rechtssinne sind sie dafür verantwortlich, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllt werden .
Im Rahmen der Schulverpflegung haben der Schulträger und die Schule ein hohes Maß an Organisationsfreiheit. Ihrem Bedarf und ihren Gegebenheiten entsprechend kann die Gemeinschaftsverpflegung organisiert werden. Der Einsatz ehrenamtlich Tätiger (z. B. Eltern, Schulfördervereinsmitglieder) oder der Betrieb von Schülerfirmen ist in vielen Fällen gängige Praxis. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen der Verpflegungsorganisation müssen klare Verantwortlichkeiten definiert werden. Der Abschluss eines Betreibervertrages mit einem Schulförderverein oder einer Schülerfirma kann hierbei hilfreich sein. Betreibt ein anderer Rechtsträger, z. B. Mensa-/Kioskbetreiber oder Caterer, die Gemeinschaftsverpflegung in einer Schule auf entsprechender vertraglicher Grundlage, ist dieser als Lebensmittelunternehmer verantwortlich.

Aber nicht nur wegen der gesetzlichen Vorgaben ist ein gutes Hygienemanagement wichtig, denn gerade an Schulen mit transparenter Ausrichtung spiegelt es die Kompetenz der Einrichtung,


    *es sichert Qualität und Frische der Lebensmittel
    *es festigt das Vertrauen von Schülern und Eltern,
    *es bietet ein gelebtes Vorbild für die Schüler
    *es kann praktische Sachzusammenhänge vermitteln, z. B. im Biologieunterricht oder Sozialkunde,
    *es kann das Image der Schule positiv beeinflussen,
    *es steigert Motivation durch Übernahme von Verantwortung durch Schüler und Eltern,
    *es verhindert Beanstandungen durch die Kontrollbehörden

Quelle: Landkreis Grafschaft Bentheim