Hygieneleitfaden
für die Verpflegung an Schulen
Das Ganztagsangebot
an Schulen in der
Grafschaft Bentheim steigt stetig und der Bedarf einer
Mittagsverpflegung nimmt immer mehr zu. Der „Hygieneleitfaden für
die Verpflegung an niedersächsischen Schulen“ wurde der
Öffentlichkeit vorgestellt. Die Lebensmittelüberwachung
des
Landkreises Grafschaft Bentheim hat in Zusammenarbeit mit dem
Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (LAVES), dem Niedersächsischen
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung, verschiedenen Kommunen und
der Verbraucherzentrale einen Hygieneleitfaden für Niedersachsen
entwickelt. Der Leitfaden soll den an der Schulverpflegung
beteiligten Personen einen Überblick über die zu
beachtenden Rechtsvorschriften bieten und dabei eine Hilfestellung
zur praxisnahen Rechtsauslegung geben. Ergänzend werden einfache
Vorlagen und Beispiele für notwendige Dokumentationen zur
Verfügung gestellt und Empfehlungen für weitergehende
Informationsmöglichkeiten gegeben.
Der
Hygieneleitfaden
wird von der Niedersächsischen Landesschulbehörde an alle
niedersächsische Schulen verteilt und steht als Download zur
Verfügung:
Hygieneleitfaden
für die Verpflegung an niedersächsischen
Schulen
Ziel
der
Schulverpflegung ist es, vielseitig, ausgewogen und bedarfsgerecht zu
sein, sowie in bestmöglicher Qualität bereitgestellt zu
werden.
Nur der sachgerechte Umgang mit Lebensmitteln führt
zu einer gesunden und sicheren Ernährung in der
Schulverpflegung. Die Lebensmittelherstellung und –abgabe in den
Schulen ist an gesetzliche Rahmenbedingungen geknüpft, die u. a.
den Schutz der kleinen und großen Verbraucher zum Ziel haben.
Im Gegensatz zum Schulbrot alter Art, das zu Hause zubereitet und
mitgegeben wird, kann die Essensausgabe in der Schule, egal ob
ehrenamtlich von Eltern organisiert und durchgeführt oder von
der Schule einer Cateringfirma übertragen, nicht dem
häuslichen
privaten Bereich zugeordnet werden. Damit unterliegt die
Schulverpflegung den Bestimmungen des Lebensmittelrechts, das von dem
Lebensmittelunternehmer ein hohes Schutzniveau für die
Gesundheit der Verbraucher fordert.
Einrichtungen der
Gemeinschaftsverpflegung unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
über Lebensmittelhygiene. In der Verordnung werden die
Mindestanforderungen für den Umgang mit Lebensmitteln
außerhalb
des privaten häuslichen Bereichs vorgeschrieben. Praxisrelevante
Kernpunkte der Verordnung sind die Einhaltung allgemeiner
Hygieneanforderungen, die Einführung eines betriebseigenen
Kontrollsystems und die Mitarbeiterschulung. Die
Lebensmittelunternehmer tragen die Verantwortung für die
Sicherheit der abgegebenen Speisen.
Schulen, die Essen an
Kinder ausgeben, unterliegen dieser Verordnung. Im Rahmen der
Gemeinschaftsverpflegung üben sie eine mit der Verarbeitung
und/oder dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende
Tätigkeit aus und sind damit Lebensmittelunternehmen. Als
Lebensmittelunternehmer im Rechtssinne sind sie dafür
verantwortlich, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts
erfüllt
werden .
Im Rahmen der Schulverpflegung haben der Schulträger
und die Schule ein hohes Maß an Organisationsfreiheit. Ihrem
Bedarf und ihren Gegebenheiten entsprechend kann die
Gemeinschaftsverpflegung organisiert werden. Der Einsatz ehrenamtlich
Tätiger (z. B. Eltern, Schulfördervereinsmitglieder) oder
der Betrieb von Schülerfirmen ist in vielen Fällen
gängige
Praxis. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen der
Verpflegungsorganisation müssen klare Verantwortlichkeiten
definiert werden. Der Abschluss eines Betreibervertrages mit einem
Schulförderverein oder einer Schülerfirma kann hierbei
hilfreich sein. Betreibt ein anderer Rechtsträger, z. B.
Mensa-/Kioskbetreiber oder Caterer, die Gemeinschaftsverpflegung in
einer Schule auf entsprechender vertraglicher Grundlage, ist dieser
als Lebensmittelunternehmer verantwortlich.
Aber nicht nur
wegen der gesetzlichen Vorgaben ist ein gutes Hygienemanagement
wichtig, denn gerade an Schulen mit transparenter Ausrichtung
spiegelt es die Kompetenz der Einrichtung,
*es sichert Qualität und Frische der Lebensmittel
*es festigt das Vertrauen von Schülern und Eltern,
*es bietet ein gelebtes Vorbild für die Schüler
*es kann praktische Sachzusammenhänge vermitteln, z. B. im
Biologieunterricht oder Sozialkunde,
*es kann das Image der Schule positiv beeinflussen,
*es steigert Motivation durch Übernahme von Verantwortung durch
Schüler und Eltern,
*es verhindert Beanstandungen durch die Kontrollbehörden
Quelle: Landkreis
Grafschaft Bentheim
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