Grafschafter Schulgeschichte

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1691 - 1960

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um 1900

Kirchschule Schüttorf um 1900

Aktuelles  zur Schulpolitik in Niedersachsen

Ganztagsschulverträge

1. Illegale Beschäftigung an Schulen in Niedersachsen
2. Althusmann legt Ganztagsschulverträge auf Eis
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1. Illegale Beschäftigung an Schulen in Niedersachsen
In der Auseinandersetzung um die Verantwortung für möglicherweise über 10.000 an niedersächsischen Schulen illegal Beschäftigte widerspricht die Deutsche Rentenversicherung dem niedersächsischen Kultusministerium.

Danach wusste das Kultusministerium offenbar bereits 2007, dass pädagogische Mitarbeiter an niedersächsischen Schulen illegal als freie Mitarbeiter beschäftigt wurden. Solche Mitarbeiter übernehmen etwa die Kinderbetreuung in Ganztagsschulen am Nachmittag, manchmal unterrichten sie auch - für Stundenlöhne ab 7,50 Euro.

Gegenüber Panorama betont Wolf-Dieter Burde von der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, man habe das Ministerium Anfang 2007 "intensiv darüber aufgeklärt", unter welchen Umständen derartige Verträge vergeben werden dürften. "Das Ministerium hat uns daraufhin Anfang 2008 schriftlich gemeldet, dass man alles verstanden habe und die Regeln in Zukunft auch anwenden kann", so Burde weiter.

Der Kultusminister von Niedersachen, Bernd Althusmann, CDU, bewertet das anders und spricht in Panorama von "Kommunikationsproblemen zwischen Ministerium und der Rentenversicherung". Die Frage der Verantwortung ist auch strafrechtlich relevant. Bei der Beschäftigung von Vertretungslehrern als "Selbständige" könnten Sozialversicherungsbeiträge rechtswidrig vorenthalten worden sein - eine Straftat, wegen der seit Januar 2011 die Staatsanwalt Hannover in mindestens 10000 Fällen ermittelt. Bisher gibt es keine konkret Beschuldigten. Die Rechtswidrigkeit solcher Beschäftigung von Vertretungslehrern als "Selbständige" ist bereits durch mehrere rechtskräftige Urteile des Arbeitsgerichtes Hannover bestätigt worden.

Dazu Richter Kilian Wucherpfennig vom Arbeitsgericht Hannover: "Die Feststellung, dass es sich hier um Angestelltenverhältnisse gehandelt habe, sei "einfach gewesen, weil die klassischen Kriterien für eine Weisungsabhängigkeit erfüllt waren".

Das Kultusministerium soll bis mindestens 2010 nichts an den unzulänglichen Regelungen geändert haben. Diesen Verdacht legt ein Brief eines Schuldezernenten an das Kultusministerium nahe, der Panorama vorliegt. Darin fordert der Schuldezernent den Kultusminister im August 2010 auf, "klare, für die Schulleitungen verständliche Reglungen zu treffen, die eine hinreichend rechtssichere Anwendung ermöglichen".

Dem widerspricht Kultusminister Althusmann: Er habe das Problem bereits "im Jahre 2009 abstellen lassen". Niedersächsische Schulen bekommen seit 2004 ein eigenes Budget, über das sie Mitarbeiter für den Ganztagsunterricht beschäftigen können. Dieses sei, so bestätigen mehrere Schulleiter gegenüber Panorama, für reguläre Anstellungsverhältnisse nicht ausreichend. Man habe sich aber immer an die schriftlich festgelegten Regelungen des Kultusministeriums gehalten.

Auch in anderen Bundesländern, etwa Hamburg und Nordrhein-Westfalen, gibt es im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ganztagsschulen derartige Verträge, allerdings bisher keine Verfahren an Arbeitsgerichten oder Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.
Quelle.Panorama, 29.9.2011

2. Althusmann legt Ganztagsschulverträge auf Eis

Kultusminister Dr. Bernd Althusmann will das Dauerthema „rechtswidrige Ho-
norarverträge an Ganztagsschulen“ offenbar endgültig aus der Welt schaffen. Nach der auf
Druck der Landtagsopposition für Montag einberufenen Sondersitzung des Kultusausschusses
stellte er einen Fünf-Punkte-Plan zur Befriedung des seit Jahren schwelenden Konflikts vor, der
insbesondere von der GEW befeuert wurde und wird. Nach Vorstellungen des Kultusministeri-
ums sollen bis zum Ende des Schuljahres 2011/12 keine neuen Honorarverträge an den rund
1300 Ganztagsschulen in Niedersachsen abgeschlossen werden – bis die Rechtslage mit der
Deutschen Rentenversicherung (DRV) geklärt ist. Zuletzt hatte die DRV die Auffassung vertre-
ten, dass Honorarverträge grundsätzlich nicht statthaft seien. Diese Rechtsauffassung, die das
Kultusministerium vom Grundsatz her nicht teile, lasse er derzeit fachlich prüfen, betonte Alt-
husmann. Man sei weiterhin mit der DRV im Gespräch, um die Vertragsfragen der Vergangen-
heit aufzuarbeiten. Zudem werde er externe Arbeits- und Sozialversicherungsexperten „außer-
halb Niedersachsens“ mit der Begutachtung von Honorarverträgen an Ganztagsschulen beauf-
tragen, kündigte Althusmann an. Außerdem sei „zeitnah“ ein neues Finanzierungskonzept zur
Ausgestaltung des Ganztagsbetriebes geplant, das zum 1. Februar 2012 in Kraft treten soll. Der
Kultusminister versprach den Schulen, der dadurch möglicherweise entstehende Mehrbedarf
würde durch Landesmittel kompensiert. Die Koordinierung der Finanzierungsumstellung soll
durch eine „zentrale Steuerungseinheit“ bei der Landesschulbehörde in Lüneburg erfolgen. Zeit-
gleich sollen vier mobile Prüfungseinheiten der Behörde an den Standorten der Regionalabtei-
lungen gebildet werden, die den Umgang mit noch bestehenden oder möglicherweise fortbe-
stehenden Honorarverträgen vor Ort prüfen und begleiten sollen. Soweit erforderlich, müssten
dafür zusätzliche Stellen geschaffen werden, meinte Althusmann. Für ihn stehe jetzt an erster
Stelle, dass die Ganztagsschulen im Land zur Ruhe kämen, um ihrer Hauptaufgabe nachzuge-
hen, nämlich guten Unterricht zu gestalten. Weder Rentenversicherung noch Hauptzollamt oder
Staatsanwaltschaft ermittelten nach seiner Kenntnis strafrechtlich flächendeckend gegen Schul-
leitungen in Niedersachsen, so dass kein Grund zur Besorgnis bestehe. Es sei zwar nach wie

vor der Auffassung, dass Honorarverträge an Ganztagsschulen aller Wahrscheinlichkeit nach
zulässig seien. Trotzdem wolle er den Fünf-Punkte-Plan im Interesse der Rechtssicherheit der
Schulen im Land umsetzen, sagte Althuesmann.
Quelle: rundblick, Nord-Report, 29.11.2011