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Ganztagsschulverträge
1. Illegale
Beschäftigung an Schulen in Niedersachsen
2. Althusmann legt Ganztagsschulverträge auf Eis
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1. Illegale
Beschäftigung an Schulen in Niedersachsen
In
der Auseinandersetzung um die Verantwortung für
möglicherweise
über 10.000 an niedersächsischen Schulen illegal
Beschäftigte widerspricht die Deutsche Rentenversicherung dem
niedersächsischen Kultusministerium.
Danach
wusste das Kultusministerium offenbar bereits 2007, dass
pädagogische
Mitarbeiter an niedersächsischen Schulen illegal als freie
Mitarbeiter beschäftigt wurden. Solche Mitarbeiter übernehmen
etwa die Kinderbetreuung in Ganztagsschulen am Nachmittag, manchmal
unterrichten sie auch - für Stundenlöhne ab 7,50 Euro.
Gegenüber
Panorama betont Wolf-Dieter Burde von der Deutschen
Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, man habe das Ministerium
Anfang 2007 "intensiv darüber aufgeklärt", unter
welchen Umständen derartige Verträge vergeben werden
dürften. "Das Ministerium hat uns daraufhin Anfang 2008
schriftlich gemeldet, dass man alles verstanden habe und die Regeln
in Zukunft auch anwenden kann", so Burde weiter.
Der
Kultusminister von Niedersachen, Bernd Althusmann, CDU, bewertet das
anders und spricht in Panorama von "Kommunikationsproblemen
zwischen Ministerium und der Rentenversicherung". Die Frage der
Verantwortung ist auch strafrechtlich relevant. Bei der
Beschäftigung
von Vertretungslehrern als "Selbständige" könnten
Sozialversicherungsbeiträge rechtswidrig vorenthalten worden
sein - eine Straftat, wegen der seit Januar 2011 die Staatsanwalt
Hannover in mindestens 10000 Fällen ermittelt. Bisher gibt es
keine konkret Beschuldigten. Die Rechtswidrigkeit solcher
Beschäftigung von Vertretungslehrern als "Selbständige"
ist bereits durch mehrere rechtskräftige Urteile des
Arbeitsgerichtes Hannover bestätigt worden.
Dazu
Richter Kilian Wucherpfennig vom Arbeitsgericht Hannover: "Die
Feststellung, dass es sich hier um Angestelltenverhältnisse
gehandelt habe, sei "einfach gewesen, weil die klassischen
Kriterien für eine Weisungsabhängigkeit erfüllt
waren".
Das
Kultusministerium soll bis mindestens 2010 nichts an den
unzulänglichen Regelungen geändert haben. Diesen Verdacht
legt ein Brief eines Schuldezernenten an das Kultusministerium nahe,
der Panorama vorliegt. Darin fordert der Schuldezernent den
Kultusminister im August 2010 auf, "klare, für die
Schulleitungen verständliche Reglungen zu treffen, die eine
hinreichend rechtssichere Anwendung ermöglichen".
Dem
widerspricht Kultusminister Althusmann: Er habe das Problem bereits
"im Jahre 2009 abstellen lassen". Niedersächsische
Schulen bekommen seit 2004 ein eigenes Budget, über das sie
Mitarbeiter für den Ganztagsunterricht beschäftigen
können.
Dieses sei, so bestätigen mehrere Schulleiter gegenüber
Panorama, für reguläre Anstellungsverhältnisse nicht
ausreichend. Man habe sich aber immer an die schriftlich festgelegten
Regelungen des Kultusministeriums gehalten.
Auch
in anderen Bundesländern, etwa Hamburg und Nordrhein-Westfalen,
gibt es im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ganztagsschulen derartige
Verträge, allerdings bisher keine Verfahren an Arbeitsgerichten
oder Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.
Quelle.Panorama, 29.9.2011
2. Althusmann legt Ganztagsschulverträge auf Eis
Kultusminister
Dr. Bernd
Althusmann will das Dauerthema
„rechtswidrige
Ho-
norarverträge an Ganztagsschulen“
offenbar endgültig
aus der Welt schaffen. Nach der auf
Druck der
Landtagsopposition
für Montag einberufenen Sondersitzung des Kultusausschusses
stellte er einen
Fünf-Punkte-Plan zur Befriedung des seit
Jahren schwelenden Konflikts vor, der
insbesondere von der GEW
befeuert wurde und wird. Nach Vorstellungen des Kultusministeri-
ums
sollen bis zum Ende des Schuljahres
2011/12 keine neuen
Honorarverträge an den rund
1300 Ganztagsschulen in
Niedersachsen abgeschlossen werden – bis die Rechtslage mit der
Deutschen
Rentenversicherung (DRV) geklärt ist. Zuletzt
hatte die DRV die Auffassung vertre-
ten, dass
Honorarverträge
grundsätzlich nicht statthaft seien. Diese Rechtsauffassung, die
das
Kultusministerium vom
Grundsatz her nicht teile, lasse er
derzeit fachlich prüfen, betonte Alt-
husmann. Man sei
weiterhin mit der DRV im Gespräch, um die Vertragsfragen der
Vergangen-
heit aufzuarbeiten.
Zudem werde er externe Arbeits- und
Sozialversicherungsexperten „außer-
halb Niedersachsens“
mit der Begutachtung von Honorarverträgen an Ganztagsschulen
beauf-
tragen, kündigte Althusmann an.
Außerdem sei
„zeitnah“ ein neues Finanzierungskonzept
zur
Ausgestaltung
des Ganztagsbetriebes geplant, das zum 1. Februar 2012 in Kraft
treten soll. Der
Kultusminister versprach
den Schulen, der
dadurch möglicherweise entstehende Mehrbedarf
würde
durch Landesmittel kompensiert. Die Koordinierung der
Finanzierungsumstellung soll
durch eine „zentrale
Steuerungseinheit“ bei der Landesschulbehörde in Lüneburg
erfolgen. Zeit-
gleich sollen vier
mobile Prüfungseinheiten
der Behörde an den Standorten der Regionalabtei-
lungen
gebildet werden, die den Umgang mit noch bestehenden oder
möglicherweise fortbe-
stehenden
Honorarverträgen vor
Ort prüfen und begleiten sollen. Soweit erforderlich, müssten
dafür
zusätzliche Stellen geschaffen werden, meinte
Althusmann.
Für ihn stehe jetzt an erster
Stelle, dass die
Ganztagsschulen im Land zur Ruhe kämen, um ihrer Hauptaufgabe
nachzuge-
hen, nämlich guten
Unterricht zu gestalten. Weder
Rentenversicherung noch Hauptzollamt oder
Staatsanwaltschaft
ermittelten nach seiner Kenntnis strafrechtlich flächendeckend
gegen Schul-
leitungen in Niedersachsen, so dass kein Grund zur
Besorgnis bestehe. Es sei zwar nach wie
vor der Auffassung, dass
Honorarverträge an Ganztagsschulen aller Wahrscheinlichkeit nach
zulässig seien.
Trotzdem wolle er den Fünf-Punkte-Plan
im Interesse der Rechtssicherheit der
Schulen im Land umsetzen, sagte Althuesmann.
Quelle: rundblick, Nord-Report, 29.11.2011
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