Grafschafter Schulgeschichte

Schöltien 

Wielen

Schule Hesepe 

1960

Gymnasium

Nordhorn 1960

Alte Schule Lage 

1691 - 1960

Schule Achterberg

ca. 1935

Schule Wilsum 

um 1900

Kirchschule Schüttorf um 1900

Einzelbericht zur Bildungspolitik
10 Eckpunkte für die qualitative Weiterentwicklung 
der Schullandschaft in Niedersachsen

 Eine Information aus dem Kultusministerium, 30. 11.2010
 
Alle an Bildung Beteiligten tragen eine gemeinsame Verantwortung für die Bildungschancen
der jungen Generation in Niedersachsen. Der Schlüssel für die Zukunft der jungen
Niedersachsen liegt in einer qualitativ hochwertigen Bildung. Bildung ist die nachhaltigste
gesellschaftliche Aufgabe der kommenden Jahre. Sie trägt dazu bei, dass junge Menschen
einen erfolgreichen Weg in ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben gehen
können. Aufstieg durch Bildung ist und bleibt unser oberstes Ziel! Hierfür ist der Einsatz aller
an Bildung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen Beteiligten gefordert. Deshalb
wollen wir auch in Zukunft mit den für Bildung Verantwortlichen die Qualität der
Schullandschaft in Niedersachsen anhand der folgenden Eckpunkte gemeinsam
weiterentwickeln:
 
1. Klassenfrequenzen
Die Klassenobergrenzen an den niedersächsischen Schulen liegen im Durchschnitt
günstiger als in vergleichbaren Bundesländern. Wir sehen allerdings Handlungsbedarf in
den Eingangsklassen der Gymnasien und der Realschulen und werden nach
Bewältigung des doppelten Abiturjahrganges im Schuljahr 2010/11 an diesen beiden
Schulformen stufenweise die Klassenobergrenzen im Jahrgang 5 und 6 um 2
Schülerinnen und Schüler absenken. Ein weiteres Absenken scheint gerade mit Blick auf
die besonderen Herausforderungen im Jahrgang 10 des Gymnasiums geboten.
Mittelfristig ist im Sekundarbereich I eine Klassenobergrenze von maximal einheitlich 28
anzustreben.
 
2. Ganztagsschulen
Mehr als ein Drittel der niedersächsischen Schulen sind bereits Ganztagsschulen. Sie
unterbreiten den Schülerinnen und Schülern vielfältige unterrichtsergänzende Angebote. 
Die Kinder profitieren von dem „Mehr“ an Zeit in der Schule, da sie aus einer größeren
Vielfalt von sportlichen, kulturellen, handwerklichen oder technischen Angeboten
auswählen können und so ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten ausbauen und neue Wege
gehen können. Wir werden auch in Zukunft den Ausbau der Ganztagsangebote an
unseren Schulen schrittweise ausbauen und diese entsprechend der Haushaltslage des
Landes mit Ressourcen ausstatten. Mittelfristig gilt es, den freiwilligen Weg aller
Schulformen in die zumindest teilgebundene Ganztagsbeschulung finanziell abzusichern.
 3. Frühkindliche Bildung
Die frühkindliche Bildung bietet unseren Kindern als erste Stufe unseres
Bildungssystems eine Vielfalt von Möglichkeiten, ihre ersten Kompetenzen für ein
lebenslanges Lernen zu entwickeln. Diese sind Grundlage für ein erfolgreiches Lernen in
Schule und Beruf. Die Niedersächsische Landesregierung wird auch zukünftig die
„Bildung von Anfang an“ mit dem Ausbau eines bedarfsgerechten Bildungsangebots in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege unterstützen. Der frühen verbindlichen
Sprachförderung kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.   
 
4. Schulleiterentlastung
Die Aufgaben von Schulleiterinnen und Schulleitern haben sich in den vergangenen
Jahren verändert. Die Eigenverantwortliche Schule bedeutet nicht nur mehr
Selbständigkeit, sondern hat auch zu einer Veränderung des Berufsbildes „Schulleitung“
hin zu mehr Führungsverantwortung und Verwaltung beigetragen. Diese Veränderung
erkennen wir an und werden daher die Rahmenbedingungen für Schulleiterinnen und
Schulleiter an den allgemein bildenden und den berufsbildenden Schulen gemeinsam
weiterentwickeln. Wir werden daher eine eigene Arbeitszeitverordnung für
Schulleiterinnen und Schulleiter (ArbzVO-Lehr) zum 01.08.2011 in Kraft treten lassen.
Dabei steht die Qualitätssicherung der Rahmenbedingungen für pädagogische Arbeit für
uns im Vordergrund.
 
5.  Schulen entlasten, mehr Zeit für Unterricht
Lehrkräfte und Schulleitungen arbeiten mit einem hohen Engagement, um die
pädagogische Arbeit an unseren Schulen weiterzuentwickeln. Dafür sollen ihnen die
notwendigen Freiräume geschaffen werden. Lehrerinnen und Lehrer sollen ihre Zeit für
den Unterricht nutzen können und nicht mit unnötiger Bürokratie belastet werden. Darum
werden wir bei den bundesweiten Vergleichsarbeiten die Eigenverantwortlichkeit der
Schulen stärken und lediglich VERA 3 und 8 in den Fächern Deutsch (im Primarbereich)
und Mathe (im Sekundarbereich I) verpflichtend vorgeben, alle anderen Teilnahmen an
Vergleichsarbeiten werden im Rahmen der Eigenverantwortlichen Schulen eigenständig
entschieden. Ebenso sollen nur zwingend notwendige Berichtspflichten aufrecht erhalten
werden. 
6.  Instrumente der Qualitätsentwicklung
Mit  Wirkung zum 1. Januar 2011 wird das Niedersächsische Landesinstitut für
schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) errichtet und gleichzeitig das Niedersächsische
Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NiLS) und die Niedersächsische
Schulinspektion (NSchI) aufgelöst. Deren bisherige Organisationseinheiten einschließlich
ihrer Aufgaben werden auf das NLQ übertragen und damit die Aufgaben und Ressourcen
für die Qualitätsentwicklung in einer Behörde konzentriert. Durch die Einbindung der
stärker schulformausgerichteten Schulinspektion in das landesweite System der
Qualitätssicherung von Schule sowie die getrennte Wahrnehmung von klassischer
Schulaufsicht und Schulinspektion werden wir die zur Qualitätsentwicklung der Schulen
erforderlichen Verfahren und Instrumente sowie deren Umsetzung im Hinblick auf ihre
Wirkung zur Verbesserung des Unterrichts optimieren. Die Neuausrichtung der
Lehrerfortbildung wird in Niedersachsen in den nächsten Monaten erfolgen. Mit Blick auf
die Qualitätssicherung kommt gerade dieser eine besondere Bedeutung zu.
 
7. Inklusion
Nach der UN-Behindertenrechtskonvention ist bei allen Maßnahmen, die Kinder mit
Behinderungen betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen. Kinder mit
Behinderungen sollen nach ihren individuellen Stärken gefördert werden. Inklusive
Beschulung bedeutet nicht, dass es nur eine Lösung gibt, sondern individuelle Lösungen
für jedes einzelne Kind. Niedersachsen handelt mit der beständigen Ausweitung der
sonderpädagogischen Förderung ganz im Sinne der UN-Konvention. In unserem
Flächenland steht die Pluralität der Förderorte im Mittelpunkt. Dazu zählen z.B. regionale
Konzepte zur Integration und die Kooperation allgemeiner Schulen mit Förderschulen als
Förderzentren. Die Umsetzung der UN-Konvention ist eine gemeinsame Aufgabe von
Bund, Ländern und Kommunen. Ein erfolgreicher Prozess der Umsetzung der UN-
Konvention ist nur gegeben, wenn Lehrkräfte und Schulträger gleichermaßen vorbereitet
und auch die finanziellen Rahmenbedingungen ausreichend berücksichtigt sind. 2011
wird ein Entwurf zur Änderung des NSchG vorlegt, um den Umsetzungsprozess der UN-
Konvention zu beginnen. Dabei wird es keine einheitliche Lösung für alle Schulen in
Niedersachsen geben. Die individuelle Förderung in Niedersachsen geht stets davon
aus,  was das Beste für das einzelne Kind ist. Manche Kinder profitieren von einer
integrativen Beschulung, für andere bieten spezielle Förderschulen die besseren
Möglichkeiten. Die Vielfalt der Möglichkeiten ist Leitlinie für die Änderung des NSchG.
Zum Schuljahr 2012/13 werden unsere Grundschulen mit der Umsetzung der Inklusion
beginnen. 
8. Integration
Etwa 25% aller Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren haben in Niedersachsen einen
Migrationshintergrund, bei den 0-6-jährigen sind es bereits fast 30%. Diese Tendenz ist
zugleich Chance und Herausforderung für unser Bildungssystem. Unser Ziel ist und
bleibt es, die Bildungschancen jeden einzelnen Kindes, unabhängig von seiner sozialen,
kulturellen und sprachlichen Herkunft zu erhöhen und jedem Kind die Möglichkeit von
Aufstieg durch Bildung zu geben. Ein für den Bildungserfolg entscheidender Faktor sind
die Schlüsselkompetenzen im Bereich der deutschen Sprache. Auch zukünftig werden
wir den Schwerpunkt dabei auf die Intensivierung und konzeptionelle Weiterentwicklung
der Sprachförderung in Kindertagesstätten und Schule legen.
Ebenso sind Lehrkräfte mit Migrationshintergrund wichtiger Bestandteil unseres
Bildungssystems. Sie stellen für zugewanderte Schülerinnen und Schüler verstärkt
Vorbilder dar und tragen erheblich zur interkulturellen Öffnung von Schule bei. Um den
Anteil von Lehrkräften mit Migrationshintergrund zu erhöhen, werden wir bei dieser
Personengruppe verstärkt für den Lehrerberuf werben und uns dafür einsetzen, dass im
Ausland erworbene Lehramtsbefähigungen besser und einfacher anerkannt werden.
 
9. Bildungsregionen ausweiten
Zukünftigen Generationen eine bestmögliche Bildung zu gewährleisten, ist gemeinsame
Verantwortung von Land und Kommunen. Alle haben ein großes Interesse daran, dass
Kinder und Jugendlichen durch Schule in die Lage versetzt werden, ihr Leben als
künftige Bürger eigenverantwortlich zu gestalten. Eine Vernetzung von
Bildungseinrichtungen, staatlichen sowie kommunalen Institutionen und der Wirtschaft ist
das beste Zukunftskonzept und ein eindeutiger Standortvorteil für eine Region, so wie es
bereits in einigen Bildungsregionen in Niedersachsen praktiziert wird. Wir möchten, dass
alle Kräfte für die Bildung von Kinder und Jugendlichen gebündelt werden und dass
weitere Bildungsregionen zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler in
Niedersachsen entstehen. 
10. Ausbildungsreife
In Niedersachsen wird ein Schwerpunkt darauf gelegt, die Schülerinnen und Schüler
noch besser auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorzubereiten und ihre
Ausbildungsfähigkeit und Berufswahlreife weiter nachhaltig zu verbessern. Durch die
umfangreiche Schulgesetznovelle im Juni 2009 erhalten Hauptschülerinnen und
Hauptschüler sowohl eine grundlegende Allgemeinbildung als auch eine individuelle
Berufsorientierung sowie eine individuelle Schwerpunktbildung in der beruflichen Bildung
bis hin zu einer beruflichen Grundbildung durch eine Verzahnung zwischen allgemein
bildenden und berufsbildenden Inhalten. Realschülerinnen und Realschüler erhalten
zudem neben einer erweiterten Allgemeinbildung eine allgemeine Berufsorientierung
durch die Bildung von Schwerpunkten (Profile), die sie auf eine spätere Berufsausbildung
ebenso wie auf ein späteres Studium vorbereiten. Ebenso wird das Oberschulmodell für
diese Schülerinnen und Schüler im 9. und 10. Schuljahrgang in erster Linie auf den
Übertritt in die berufliche Ausbildung oder in eine berufsbildende Schule oder das
berufliche Gymnasium vorbereiten. 
Die Verbesserung der Ausbildungsreife wird auch in den kommenden Jahren stetiges
Ziel und Ansporn für unsere schulpolitischen Weichenstellungen sein.