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Eckpunkte für die qualitative Weiterentwicklung
der Schullandschaft in Niedersachsen
Eine Information aus dem Kultusministerium, 30. 11.2010
Alle an Bildung Beteiligten tragen eine gemeinsame Verantwortung
für die Bildungschancen
der jungen Generation in Niedersachsen. Der Schlüssel für die
Zukunft der jungen
Niedersachsen liegt in einer qualitativ hochwertigen Bildung. Bildung
ist die nachhaltigste
gesellschaftliche Aufgabe der kommenden Jahre. Sie trägt dazu bei,
dass junge Menschen
einen erfolgreichen Weg in ein selbstbestimmtes und
eigenverantwortliches Leben gehen
können. Aufstieg durch Bildung ist und bleibt unser oberstes Ziel!
Hierfür ist der Einsatz aller
an Bildung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen Beteiligten
gefordert. Deshalb
wollen wir auch in Zukunft mit den für Bildung Verantwortlichen
die Qualität der
Schullandschaft in Niedersachsen anhand der folgenden Eckpunkte
gemeinsam
weiterentwickeln:
1. Klassenfrequenzen
Die Klassenobergrenzen an den niedersächsischen Schulen liegen im
Durchschnitt
günstiger als in vergleichbaren Bundesländern. Wir sehen
allerdings Handlungsbedarf in
den Eingangsklassen der Gymnasien und der Realschulen und werden nach
Bewältigung des doppelten Abiturjahrganges im Schuljahr 2010/11 an
diesen beiden
Schulformen stufenweise die Klassenobergrenzen im Jahrgang 5 und 6 um 2
Schülerinnen und Schüler absenken. Ein weiteres Absenken
scheint gerade mit Blick auf
die besonderen Herausforderungen im Jahrgang 10 des Gymnasiums geboten.
Mittelfristig ist im Sekundarbereich I eine Klassenobergrenze von
maximal einheitlich 28
anzustreben.
2. Ganztagsschulen
Mehr als ein Drittel der niedersächsischen Schulen sind bereits
Ganztagsschulen. Sie
unterbreiten den Schülerinnen und Schülern vielfältige
unterrichtsergänzende Angebote.
Die Kinder profitieren von dem „Mehr“ an Zeit in der Schule, da sie aus
einer größeren
Vielfalt von sportlichen, kulturellen, handwerklichen oder technischen
Angeboten
auswählen können und so ihre Fähigkeiten und
Fertigkeiten ausbauen und neue Wege
gehen können. Wir werden auch in Zukunft den Ausbau der
Ganztagsangebote an
unseren Schulen schrittweise ausbauen und diese entsprechend der
Haushaltslage des
Landes mit Ressourcen ausstatten. Mittelfristig gilt es, den
freiwilligen Weg aller
Schulformen in die zumindest teilgebundene Ganztagsbeschulung
finanziell abzusichern.
3. Frühkindliche Bildung
Die frühkindliche Bildung bietet unseren Kindern als erste Stufe
unseres
Bildungssystems eine Vielfalt von Möglichkeiten, ihre ersten
Kompetenzen für ein
lebenslanges Lernen zu entwickeln. Diese sind Grundlage für ein
erfolgreiches Lernen in
Schule und Beruf. Die Niedersächsische Landesregierung wird auch
zukünftig die
„Bildung von Anfang an“ mit dem Ausbau eines bedarfsgerechten
Bildungsangebots in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege unterstützen. Der
frühen verbindlichen
Sprachförderung kommt dabei eine besondere Bedeutung
zu.
4. Schulleiterentlastung
Die Aufgaben von Schulleiterinnen und Schulleitern haben sich in den
vergangenen
Jahren verändert. Die Eigenverantwortliche Schule bedeutet nicht
nur mehr
Selbständigkeit, sondern hat auch zu einer Veränderung des
Berufsbildes „Schulleitung“
hin zu mehr Führungsverantwortung und Verwaltung beigetragen.
Diese Veränderung
erkennen wir an und werden daher die Rahmenbedingungen für
Schulleiterinnen und
Schulleiter an den allgemein bildenden und den berufsbildenden Schulen
gemeinsam
weiterentwickeln. Wir werden daher eine eigene Arbeitszeitverordnung
für
Schulleiterinnen und Schulleiter (ArbzVO-Lehr) zum 01.08.2011 in Kraft
treten lassen.
Dabei steht die Qualitätssicherung der Rahmenbedingungen für
pädagogische Arbeit für
uns im Vordergrund.
5. Schulen entlasten, mehr Zeit für Unterricht
Lehrkräfte und Schulleitungen arbeiten mit einem hohen Engagement,
um die
pädagogische Arbeit an unseren Schulen weiterzuentwickeln.
Dafür sollen ihnen die
notwendigen Freiräume geschaffen werden. Lehrerinnen und Lehrer
sollen ihre Zeit für
den Unterricht nutzen können und nicht mit unnötiger
Bürokratie belastet werden. Darum
werden wir bei den bundesweiten Vergleichsarbeiten die
Eigenverantwortlichkeit der
Schulen stärken und lediglich VERA 3 und 8 in den Fächern
Deutsch (im Primarbereich)
und Mathe (im Sekundarbereich I) verpflichtend vorgeben, alle anderen
Teilnahmen an
Vergleichsarbeiten werden im Rahmen der Eigenverantwortlichen Schulen
eigenständig
entschieden. Ebenso sollen nur zwingend notwendige Berichtspflichten
aufrecht erhalten
werden.
6. Instrumente der Qualitätsentwicklung
Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 wird das Niedersächsische
Landesinstitut für
schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) errichtet und gleichzeitig
das Niedersächsische
Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NiLS) und die
Niedersächsische
Schulinspektion (NSchI) aufgelöst. Deren bisherige
Organisationseinheiten einschließlich
ihrer Aufgaben werden auf das NLQ übertragen und damit die
Aufgaben und Ressourcen
für die Qualitätsentwicklung in einer Behörde
konzentriert. Durch die Einbindung der
stärker schulformausgerichteten Schulinspektion in das landesweite
System der
Qualitätssicherung von Schule sowie die getrennte Wahrnehmung von
klassischer
Schulaufsicht und Schulinspektion werden wir die zur
Qualitätsentwicklung der Schulen
erforderlichen Verfahren und Instrumente sowie deren Umsetzung im
Hinblick auf ihre
Wirkung zur Verbesserung des Unterrichts optimieren. Die Neuausrichtung
der
Lehrerfortbildung wird in Niedersachsen in den nächsten Monaten
erfolgen. Mit Blick auf
die Qualitätssicherung kommt gerade dieser eine besondere
Bedeutung zu.
7. Inklusion
Nach der UN-Behindertenrechtskonvention ist bei allen Maßnahmen,
die Kinder mit
Behinderungen betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu
berücksichtigen. Kinder mit
Behinderungen sollen nach ihren individuellen Stärken
gefördert werden. Inklusive
Beschulung bedeutet nicht, dass es nur eine Lösung gibt, sondern
individuelle Lösungen
für jedes einzelne Kind. Niedersachsen handelt mit der
beständigen Ausweitung der
sonderpädagogischen Förderung ganz im Sinne der
UN-Konvention. In unserem
Flächenland steht die Pluralität der Förderorte im
Mittelpunkt. Dazu zählen z.B. regionale
Konzepte zur Integration und die Kooperation allgemeiner Schulen mit
Förderschulen als
Förderzentren. Die Umsetzung der UN-Konvention ist eine gemeinsame
Aufgabe von
Bund, Ländern und Kommunen. Ein erfolgreicher Prozess der
Umsetzung der UN-
Konvention ist nur gegeben, wenn Lehrkräfte und Schulträger
gleichermaßen vorbereitet
und auch die finanziellen Rahmenbedingungen ausreichend
berücksichtigt sind. 2011
wird ein Entwurf zur Änderung des NSchG vorlegt, um den
Umsetzungsprozess der UN-
Konvention zu beginnen. Dabei wird es keine einheitliche Lösung
für alle Schulen in
Niedersachsen geben. Die individuelle Förderung in Niedersachsen
geht stets davon
aus, was das Beste für das einzelne Kind ist. Manche Kinder
profitieren von einer
integrativen Beschulung, für andere bieten spezielle
Förderschulen die besseren
Möglichkeiten. Die Vielfalt der Möglichkeiten ist Leitlinie
für die Änderung des NSchG.
Zum Schuljahr 2012/13 werden unsere Grundschulen mit der Umsetzung der
Inklusion
beginnen.
8. Integration
Etwa 25% aller Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren haben in
Niedersachsen einen
Migrationshintergrund, bei den 0-6-jährigen sind es bereits fast
30%. Diese Tendenz ist
zugleich Chance und Herausforderung für unser Bildungssystem.
Unser Ziel ist und
bleibt es, die Bildungschancen jeden einzelnen Kindes, unabhängig
von seiner sozialen,
kulturellen und sprachlichen Herkunft zu erhöhen und jedem Kind
die Möglichkeit von
Aufstieg durch Bildung zu geben. Ein für den Bildungserfolg
entscheidender Faktor sind
die Schlüsselkompetenzen im Bereich der deutschen Sprache. Auch
zukünftig werden
wir den Schwerpunkt dabei auf die Intensivierung und konzeptionelle
Weiterentwicklung
der Sprachförderung in Kindertagesstätten und Schule legen.
Ebenso sind Lehrkräfte mit Migrationshintergrund wichtiger
Bestandteil unseres
Bildungssystems. Sie stellen für zugewanderte Schülerinnen
und Schüler verstärkt
Vorbilder dar und tragen erheblich zur interkulturellen Öffnung
von Schule bei. Um den
Anteil von Lehrkräften mit Migrationshintergrund zu erhöhen,
werden wir bei dieser
Personengruppe verstärkt für den Lehrerberuf werben und uns
dafür einsetzen, dass im
Ausland erworbene Lehramtsbefähigungen besser und einfacher
anerkannt werden.
9. Bildungsregionen ausweiten
Zukünftigen Generationen eine bestmögliche Bildung zu
gewährleisten, ist gemeinsame
Verantwortung von Land und Kommunen. Alle haben ein großes
Interesse daran, dass
Kinder und Jugendlichen durch Schule in die Lage versetzt werden, ihr
Leben als
künftige Bürger eigenverantwortlich zu gestalten. Eine
Vernetzung von
Bildungseinrichtungen, staatlichen sowie kommunalen Institutionen und
der Wirtschaft ist
das beste Zukunftskonzept und ein eindeutiger Standortvorteil für
eine Region, so wie es
bereits in einigen Bildungsregionen in Niedersachsen praktiziert wird.
Wir möchten, dass
alle Kräfte für die Bildung von Kinder und Jugendlichen
gebündelt werden und dass
weitere Bildungsregionen zum Wohle unserer Schülerinnen und
Schüler in
Niedersachsen entstehen.
10. Ausbildungsreife
In Niedersachsen wird ein Schwerpunkt darauf gelegt, die
Schülerinnen und Schüler
noch besser auf den Übergang von der Schule in den Beruf
vorzubereiten und ihre
Ausbildungsfähigkeit und Berufswahlreife weiter nachhaltig zu
verbessern. Durch die
umfangreiche Schulgesetznovelle im Juni 2009 erhalten
Hauptschülerinnen und
Hauptschüler sowohl eine grundlegende Allgemeinbildung als auch
eine individuelle
Berufsorientierung sowie eine individuelle Schwerpunktbildung in der
beruflichen Bildung
bis hin zu einer beruflichen Grundbildung durch eine Verzahnung
zwischen allgemein
bildenden und berufsbildenden Inhalten. Realschülerinnen und
Realschüler erhalten
zudem neben einer erweiterten Allgemeinbildung eine allgemeine
Berufsorientierung
durch die Bildung von Schwerpunkten (Profile), die sie auf eine
spätere Berufsausbildung
ebenso wie auf ein späteres Studium vorbereiten. Ebenso wird das
Oberschulmodell für
diese Schülerinnen und Schüler im 9. und 10. Schuljahrgang in
erster Linie auf den
Übertritt in die berufliche Ausbildung oder in eine berufsbildende
Schule oder das
berufliche Gymnasium vorbereiten.
Die Verbesserung der Ausbildungsreife wird auch in den kommenden Jahren
stetiges
Ziel und Ansporn für unsere schulpolitischen Weichenstellungen
sein.
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