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Voraussetzung:
Nachweis
des Realschulabschlusses oder eines anderen gleichwertigen
Bildungsstandes.
Kosten:
Ausbildung
und Prüfungen sind kostenfrei.
Praktische Ausbildung:
Im
ersten Ausbildungsjahr besuchen die Schüler an zwei Tagen in der
Woche unterrichtsbegleitend eine Kindertagesstätte. Im zweiten
Ausbildungsjahr machen die Schüler drei Blockpraktika.
Schulische Ausbildung:
Neben den allgemeinbildenden
Unterrichtsinhalten stehen berufsbezogene Fächer auf dem
Stundenplan. Hier wird als Schwerpunkt eine Qualifizierung für
sozialpädagogische Einrichtungen (besonders Kindergärten)
angestrebt, zu der Erprobungs- und Übungsphasen gehören.
Abschlüsse und
Berechtigungen:
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung
erworben, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter
Sozialassistent" zu führen. Nach bestandener Abschlussprüfung
besteht die Möglichkeit, sofern im Unterrichtsfach Deutsch und in
den berufsspezifischen Fächern einschließlich des Faches
"Praxis - Sozialpädagogik" ein Notendurchschnitt von mindestens
3,0 erreicht wurde, zum Besuch der zweijährigen Fachschule
Sozialpädagogik mit dem Abschluss "Staatlich anerkannter
Erzieher". Damit ist auch ein Studium möglich.
Arbeitsfelder:
Sozialpädagogische Einrichtungen wie Kinderkrippen,
Kindergärten und Kinderhorte.
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