Berufsfachschule
Altenpflege
In
einer
Mitteilungsvorlage zur Schulausschusssitzung des Landkreises am
16.2.2011 heißt es:
„Mit
Schreiben vom
4.11.2010 beantragt die SPD Kreistagsfraktion Grafschaft Bentheim die
Aufnahme
des
Tagesordnungspunktes „Beschluss
über die Einrichtung einer
kommunalen Al-
tenpflegeschule an
der HBS“ für die nächste Sitzung des Schulausschusses.
Die
Verwaltung nimmt
hierzu wie folgt Stellung:
Die
Hauswirtschaftlichen Berufsbildenden Schulen des Landkreises
Grafschaft Bentheim ha-
ben
mit Datum vom
31.08.2010 einen Antrag auf Erweiterung ihrer Ausbildungsgänge
um den
Ausbildungsgang
Berufsfachschule Altenpflege gestellt. Ein gleichlautender Antrag
wurde be-
reits
am 11.12.2008
gestellt. Dieser wurde vom Kreisausschuss am 05.03.2009 mehrheitlich
abgelehnt.
Für
den Fall, dass der Ev. Krankenhausverein zum Schuljahr 2009/2010
keine Be-
rufsfachschule
Altenpflege in Nordhorn errichtet, sollte jedoch für die HBS ein
entsprechender
Antrag
gestellt
werden.
Da
der Ev.
Krankenhausverein die Altenpflegeschule in Nordhorn gegründet
hat, und diese
auch
weiterhin
besteht, hat sich an der Sachlage nichts geändert.
Das
Problem, dass zu
wenig Fachkräfte in der Altenpflege ausgebildet werden, liegt
aus Sicht
der
Verwaltung
derzeit nicht an fehlenden Schulplätzen, sondern an fehlenden
Ausbildungs-
plätzen
in den
Pflegeeinrichtungen.
Wer
eine Ausbildung
in der Altenpflege anstrebt, muss für die theoretische
Ausbildung einen
Schulplatz
und für
den Praxisteil einen Platz in einer Pflegeeinrichtung nachweisen. Die
Pflege-
einrichtungen
müssen
ihren Schülerinnen und Schülern ein Entgelt zahlen.
Der Ev.
Krankenhausverein als Träger der Nordhorner Berufsfachschule
Altenpflege hat seine
Bereitschaft
bekundet, weitere Schulplätze zur Verfügung zu stellen,
jedoch fehle es an Bewer-
bungen,
da es zu
wenig Ausbildungsplätze in Pflegeeinrichtungen in der Grafschaft
gebe.
Den
Mangel an
Ausbildungsplätzen für den Praxisteil bestätigte auf
Anfrage die Landesschul-
behörde.
Hierbei handele es sich um ein niedersachsenweites Problem.
Die
Verwaltung sieht
deshalb keine Veranlassung, den Beschluss des Kreisausschusses vom
05.03.2009
revidieren zu lassen.“
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